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Foto: APA/AP/KIRSTY WIGGLESWORTH
Graz/Wien – Der gesellschaftliche Trend weht den Rauchern weiter mit heftigem Gegenwind den Qualm ins Gesicht. Der steirische Landtag forderte am Dienstag in einer Petition die Bundesregierung auf, für ein totales Rauchverbot in allen Gastronomiebetrieben zu sorgen, und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht im Verbot der meisten Arten der Tabakwerbung durch die Kommission keine unzulässige Einmischung in nationales Recht – Deutschland ist mit seinem Versuch, die Regelung auszuhebeln, daher gescheitert.

In den Tagen nachdem der steirische Gesundheitslandesrat Helmut Hirt (SPÖ) erstmals vorschlug, Rauchen in Lokalen generell zu verbieten, liefen die Wirtschaftskammer und Teile der ÖVP entrüstet Sturm. Sie wollten es allein bei rauchfreien Zonen belassen. Am Dienstag stimmte man nun aber im Landtag einstimmig für die von Hirt geplante Petition an den Bund. Dabei soll die von den Steirern geforderte Regelung auch die als landwirtschaftliche Betriebe geltenden Buschenschenken sowie Tankstellenshops betreffen. Schon in der Landesregierung war auch die ÖVP bereit, die Petition mitzutragen, ebenso kam Unterstützung von KPÖ und den Grünen. Nur BZÖ und FPÖ lehnen das Rauchverbot ab, doch sie haben im Steirer-Landtag kein Mandat.

Werbeverbot bleibt

Geworben darf in Österreich für Rauchwaren laut Tabakgesetz ohnehin nur mehr sehr eingeschränkt werden. Wurden doch am 31. Juli 2005 zum letztmöglichen Termin die Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Und diese Richtlinie verbietet Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet sowie das Sponsoring von Veranstaltungen mit „grenzüberschreitender Wirkung“ wie etwa Formel-1-Rennen.

Eine Richtlinie, gegen die Deutschland Sturm gelaufen ist und beim EuGH geklagt hat. Die Argumentation: Die von den Werbeverboten betroffenen Medien würden zu 99 Prozent innerhalb Deutschlands konsumiert. Eine Wettbewerbsverzerrung auf ausländischen Märkten könne wegen der geringen Verbreitung daher nicht bestehen.

Der EuGH konnte in seiner am Dienstag getroffenen Entscheidung dieser auch von deutschen Verlegern, der Tabak- sowie der Werbewirtschaft unterstützten Position nichts abgewinnen. Die europaweit einheitlichen Regeln seien notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel zu gewährleisten, zusätzlich sei es eine eklatante Wettbewerbsverzerrung, wenn sich Medien in einem Land über Tabakwerbung finanzieren könnten, in einem anderen aber nicht. (APA, cms, moe, DER STANDARD Printausgabe, 13.12.2006)