"Vermeintliche Rechtsverletzung"
Die Rechtsabteilung sieht in der - wie es heißt - "illegalen Veröffentlichung" von Lindners Bewerbungskonzept vor der ORF-Wahl eine Verletzung der Urheberrechte und damit eine "vermeintliche Rechtsverletzung". "In einem Rechtsstaat ist es möglich, sich gegen vermeintliche Rechtsverletzungen zur Wehr zu setzen", stellte die Rechtsabteilung fest. Die Vorgehensweise Lindners erfolgte im "Interesse der Wahrung der Vertraulichkeit vergleichbarer Bewerbungsvorgänge im ORF", hieß es weiter.
Wrabetz riet Lindner von Klage ab
Die Sicht der ORF-Rechtsabteilung wird offenbar nicht vom ganzen Haus geteilt. Der künftige ORF-Chef Alexander Wrabetz hat Lindner in der Causa von rechtlichen Schritten abgeraten, erfuhr die APA aus dem ORF. Lindner habe sich dennoch persönlich entschieden gegen den Medienjournalisten Fidler vorzugehen. Im ORF wird jedenfalls davon ausgegangen, dass Wrabetz mit seinem Amtsantritt am 1. Jänner die Finanzierung rechtlicher Aktivitäten des ORF in dieser juristischen Auseinandersetzung stoppt. Lindner muss in diesem Fall Anwalts- und etwaige Gerichtskosten aus ihrer Privatschatulle begleichen.
Redakteursräte kritisierten Lindner
Schon am Montag hatten die Redakteursräte deutlich gemacht, die das rechtliche Vorgehen der Noch-Generaldirektorin in einer Aussendung kritisierten. Zu verlangen, es gehöre bestraft, wenn die Öffentlichkeit informiert wird, mit welchem Konzept sich jemand um die Leitung des öffentlich-rechtlichen Senders bewirbt, zeuge von einem sehr sonderbarem Demokratieverständnis, so die Meinung des ORF-Redakteursrates.
"Wettbewerbsvorteil" für den STANDARD
Neben Harald Fidler, den Lindner nun strafrechtlich verfolgen lässt, hatten auch etliche andere Medien ausführlich über die Strategiekonzepte der Bewerber bei der Generaldirektorenwahl berichtet. Die ORF-Rechtsabteilung hielt dazu am Dienstag fest, dass andere Medien "eine gesetzeskonforme Form der Berichterstattung über die Bewerbungen" gewählt hätten. "Dem 'STANDARD', der mit Generaldirektorin Lindner gar nicht das Gespräch gesucht hat, ging es daher offensichtlich um einen Wettbewerbsvorteil", glaubt die ORF-Rechtsabteilung.