Strafrechtliche Verfolgung
Linder hatte den STANDARD-Redakteur Fidler strafrechtlich wegen Urheberrechtsverletzung verfolgen lassen. Der Medienjournalist, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder durch kritische ORF-Berichte und die kritische mediale Begleitung von Lindners Amtsperiode auszeichnete, hatte Lindners Bewerbungskonzept zur Generaldirektorenwahl im Volltext auf derStandard.at bereitgestellt. Die ORF-Chefin sah darin ihre Urheberrechte verletzt. Kritik an ihrem rechtlichen Vorgehen gab es nicht nur von Stiftungsräten, sondern auch von ORF-Redakteuren sowie vom Verein Medienjournalismus Österreich (MÖ). Auch der künftige ORF-Chef Alexander Wrabetz riet Lindner von der Klage ab.
Lindner kam mit Rückzug einer Empfehlung des Stiftungsrates zuvor
Hätte Lindner am Mittwoch nicht einen rechtlichen Rückzieher gemacht, dann wäre es vermutlich zu einer einstimmigen Empfehlung des Stiftungsrats gekommen, die Klage zurückzuziehen, war aus dem Gremium zu hören. STANDARD-Redakteur Fidler selbst begrüßte das Einlenken der Noch-Generaldirektorin mit den Worten: "Das ist eine Entscheidung im Sinn der Informationsfreiheit." Fidler wurde nach der Ankündigung Lindners von Stiftungsräten aller Couleur beglückwünscht.