Das EU-Parlament in Straßburg hat sich in erster Lesung dafür ausgesprochen, künftig europaweit Produktplatzierung in TV-Programmen begrenzt zuzulassen und alle 30 Minuten Werbepausen im Programm zu erlauben. Die umstrittene Werbeform der Produktplatzierung wird bei der Novellierung der Fernsehrichtlinie damit erstmals europaweit geregelt.

Bisher sind nur analoge Fernsehdienste von der Fernsehrichtlinie erfasst. Alle weiteren Mediendienste fallen unter die Gesetzgebung für elektronischen Handel. Dies wird mit der Novellierung nun angegangen: Fernsehen wird durch die Novellierung der Fernseh- hin zur Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste nicht mehr auf bestimmte Verbreitungsarten beschränkt. "Fernsehähnliche Dienste" können etwa über Handy oder im Internet übertragen werden. Bedingungen, die ein fernsehähnlicher Dienst erfüllen muss, sind die Definition als Massenmedium sowie die redaktionelle Verantwortung. Damit werden zwar Video On Demand-Dienste erfasst, Webplattformen etwa wie "YouTube", wo die Benutzer selbst ihre Videos online verfügbar machen, aber nicht als fernsehähnlich angesehen.

Produktplatzierung durch Logo alle 20 Minuten

Produktplatzierung ist nach dem heutigen Abstimmungsergebnis künftig in Filmen, Serien oder Sportübertragungen erlaubt, bei Nachrichten- oder Kindersendungen soll sie jedoch verboten bleiben. Diese Werbeform muss vor und nach der Sendung gekennzeichnet werden, und während der Sendung muss alle 20 Minuten ein Logo auf den Einsatz von Produktplatzierung hinweisen. Österreich ist derzeit eines der wenigen EU-Mitgliedsländer, das Produktplatzierung geregelt hat.

Die erlaubte Gesamtwerbezeit pro Stunde wird nicht verändert, diese beträgt weiter zwölf Minuten. Auch wird es künftig keine Einzelspots geben. Sonst wurde jedoch den TV-Machern "mehr Flexibilität" beim Einsatz der Werbung gegeben, schilderte die zuständige Berichterstatterin, die deutsche Konservative Ruth Hieronymi.

Regeln für grenzübergreifenden Medienmarkt

Die Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie soll den grenzübergreifenden Medienmarkt besser regeln. Besonders bedeutsam ist angesichts der in der EU stark veränderten TV-Landschaft, die nicht zuletzt durch Internet und Mobilfunk einem Wandel unterworfen ist, das Herkunftslandprinzip: TV-Programme sollen dem Recht desjenigen Landes unterworfen sein, in dem sie produziert werden, auch bei nachheriger Ausstrahlung in einem anderen EU-Land. Um jedoch das absichtliche Ausweichen von TV-Produzenten in diejenigen Länder zu verhindern, die die lockersten Mediengesetze haben, soll es neue Möglichkeiten zur Schlichtung bis hin zu einer Informierung der EU-Kommission geben.

Die Novellierung sieht ein europaweites Recht auf Kurzberichterstattung vor. Weiters sollen europäische Werke und unabhängige Produzenten gefördert werden. Auch wurde ein verbesserter Zugang für Behinderte zu audiovisuellen Mediendiensten befürwortet.

Die SPÖ-Europaabgeordnete Christa Prets hat das Abstimmungsergebnis begrüßt. Kritik kam nach der Abstimmung daran, dass ein geplantes Verbot für Werbung für ungesunde Nahrung während Kindersendungen keine Mehrheit fand. "Das europäische Fernsehen wird amerikanischer", befürchten die europäischen Grünen wegen der gelockerten Werbebestimmungen. Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hatte sich noch für 45-minütige Pausen zwischen den Werbeblöcken ausgesprochen. (APA)