Graz - Zum jenem Vorfall, der dem 29-jährigen indischen Wissenschafter J. vor wenigen Wochen eine Verurteilung wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt am Straflandesgericht in Graz einbrachte, kam vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) jetzt eine Entscheidung, die die nächtlichen Vorkommnisse am 31. Juli ganz anders erscheinen lässt.

Richter Erich Kundegraber verurteilte die Amtshandlung einer Polizistin und ihres Kollegen, die den Radfahrer J. ohne Licht "erwischten", aufhielten und nach einem Wortwechsel mit Pfefferspray zu Boden brachten, um ihm Handschellen anzulegen, nämlich als "rechtswidrig". Unter anderem sei das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, das Waffengebrauchsgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention bei dem Polizeieinsatz verletzt worden.

Situation hätte nicht eskalieren müssen

Klaus Kocher, der Anwalt des Beschwerdeführers, eines Mitarbeiters der Technischen Universität Graz, fühlt sich durch den Spruch des UVS in seiner Entscheidung, gegen das Urteil am Landesgericht zu berufen, bestätigt.

J. war trotz ausschließlich entlastender Aussagen von Passanten, die sich beim Büro für interne Angelegenheiten des Innenministeriums als Zeugen meldeten, weil sie vom "brutalen Vorgehen" der Beamten entsetzt gewesen seien, von Richter Karl Buchgraber verurteilt worden.

UVS-Richter Kundegraber stellte hingegen fest, dass die Situation nicht eskaliert wäre, hätten die Polizisten das Angebot von J. angenommen, seinen Reisepass zu holen, um sich auszuweisen - die Amtshandlung fand vor dem Haus des Mannes statt. Der Haftgrund der "mangelnden Identifizierbarkeit" entfiel - womit bereits die Festnahme von J. rechtswidrig war.

Dass die Handfesseln dann auch während der Behandlung seiner Verletzungen im LKH nicht abgenommen wurden sieht der UVS als "gröbliche Missachtung des Betroffenen als Person" sowie als "erniedrigende Behandlung" an. (Colette M. Schmidt/D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 16.17.12. 2006)