Portland/München/Stuttgart - Im Streit um Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe hat der MAN-Konzern einen weiteren Etappensieg gegen die DaimlerChrysler-Tochter Freightliner errungen. Ein Bezirks-Gericht im US-Bundesstaat Oregan bestätigte die Ansprüche von MAN in Höhe von mindestens 488 Mio. Dollar (372 Mio. Euro).

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Ansprüche auch gegenüber der US-Muttergesellschaft Freightliner Llc bestehen - und nicht nur gegenüber einer kanadischen Tochter, aus der Vermögenswerte heraustransferiert worden sein sollen. "Wir sind sehr enttäuscht", kommentierte eine DaimlerChrysler-Sprecherin am Samstag das Urteil. Sie betonte, Freightliner habe zu keinem Zeitpunkt versucht, Vermögenswerte vor MAN zu verstecken. Man wolle "vehement" Einspruch erheben gegen das Urteil.

Schadenersatz

Ausgangspunkt des neuen Verfahrens war das Urteil eines Londoner Gerichts im vergangenen Jahr, das MAN Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen hatte. MAN hatte vor sechs Jahren von der kanadischen Western Star deren britische Tochter ERF übernommen. Western Star war wiederum im Jahr 2001 von Freightliner gekauft worden. MAN beklagt, beim Kauf von ERF über die finanzielle Lage getäuscht worden zu sein. Bei ERF waren nach dem Kauf Bilanzfälschungen im großen Stil aufgeflogen. Dadurch ist MAN nach eigenen Angaben ein Schaden von rund 300 Millionen Pfund plus Verfahrenskosten und Zinsen entstanden. Diesen will man nun von Freightliner als Nachfolger von Western Star zurückbekommen.

Das US-Gericht verurteilte Freightliner auch noch zu einer Strafe von 350 Mio. Dollar. MAN zeigte sich vor allem damit zufrieden, dass das Gericht eine so genannte Durchgriffshaftung anerkannte. "Für MAN ist dies eine weitere Bestätigung der Rechtsauffassung, dass Freightliner auch im Fall einer möglichen Zahlungsunfähigkeit seiner kanadischen Tochter verpflichtet ist, MAN für den erlittenen Schaden zu entschädigen", sagte ein Konzernsprecher in München. (APA/dpa)