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Mais in Österreich wird auch in Zukunft ausschließlich ohne gentechnische Veränderungen angebaut. Die EU-Kommission scheiterte zum zweiten Mal damit, das Importvorbot für zwei umstrittene Sorten zu kippen.

Foto: Reuters
Brüssel - In einer überaus hektischen und chaotischen Sitzung hat sich die große Mehrheit der EU-Umweltminister gegen Vorschlag der EU-Kommission gewandt, das österreichische Importverbot für die beiden gentechnisch veränderten Maissorten T25 und MON810 aufzuheben. Österreichs Umweltminister Josef Pröll sprach von einer "mühevollen Arbeit", deren Ergebnis für Österreich aber enorm wichtig sei. Nur Großbritannien, die Niederlande, Schweden und Tschechien schlossen sich dem Vorschlag der Kommission an, womit eine "qualifizierte Mehrheit" gegen ein Ende des Importverbots feststand.

Österreich begründet das Verbot des Importes und des Anbaus der beiden Maissorten mit unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Risiken der gentechnischen Veränderungen. Die EU-Kommission hält die österreichischen Bedenken hingegen für hinfällig und beruft sich auf Studien der europäischen Lebensmittelbehörde, welche die Maissorten für unbedenklich hält.

MON810 wird lediglich in Frankreich, Tschechien und Spanien angebaut, in Deutschland nur zu Versuchszwecken. Polen, Ungarn und Griechenland haben den Anbau dieser Maissorte in ihren Ländern ebenfalls verboten.

Langzeitstudie

In einer zwei Jahre dauernden Langzeitstudie haben US-Forscher laut Greenpeace herausgefunden, dass sich jede fünfte Raupe des Monarch-Falters nicht mehr zu einem Schmetterling entwickelt, nachdem sie MON810-Pollen gefressen hat. T25 ist eine Gentech-Maissorte, die gegen das Spritzmittel Glufosinat-Ammonium, ein Totalherbizid, resistent ist. Forschungen haben gezeigt, dass der T25-Anbau zur Ausbildung resistenter Unkräuter, erhöhtem Spritzmitteleinsatz und zur Ausrottung gefährdeter Pflanzen führen kann.

Trotz der zweiten Ablehnung der Umweltminister (bereits 2005 scheiterte ein erster Versuch, das Importverbot zu kippen) könnte die Kommission nun den Klagsweg einschlagen: Die Umweltminister müssen ihre Ablehnung sachlich begründen, und gegen diese Begründung kann die Kommission dann vor den EuGH ziehen. Deswegen war die Begründung auch heftig umstritten: Eine erste Abstimmung am Vormittag scheiterte, da sich einige Länder, darunter Frankreich, nicht auf den vorbereiteten Text einigen konnten. Der zweite Versuch ging im Sinne Österreichs aus.

"Damit können wir in die Zukunft segeln", sagte Pröll nach der Entscheidung. Umweltkommissar Stavros Dimas hatte dagegen angekündigt, die Kommission werde sich nun "die rechtliche und wissenschaftliche Basis der Entscheidung sehr genau ansehen müssen".

"Die Kommission hat es zweimal versucht und zwei Mal verloren. Ich halte nichts davon, dass sie es jetzt ein drittes Mal versucht", sagte Pröll. Die Brüsseler Behörde sollte vielmehr überlegen, wie man mit der WTO und der Gentechnik nun weiter vorgehen werde. Die Kommission hatte bei ihrem Vorschlag für die Aufhebung der Einfuhrverbote unter anderem ins Treffen geführt, dass Strafzahlungen der WTO drohen könnten. In der Erklärung des Rates, wurde letztlich das Wort Risiko-Bewertung durch Wieder-Bewertung ersetzt. Frankreich, das Genmais MON810 anbaut, hatte sich gegen das Wort Risikoprüfung gewehrt, weil im nächsten Jahr die neun Jahre alte Zulassung der beiden Maissorten ausläuft und sie neu beantragt werden muss. In der EU sind zahlreiche gentechnisch veränderte Organismen wie Mais und Raps als Futter oder Lebensmittel und teilweise auch für den Anbau zugelassen. Spezielle Schutzklauseln erlauben es allerdings nur, die Vermarktung verbieten. (Michael Moravec, Brüssel, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.12.2006)