Wien - Caritas und Rotes Kreuz haben am Montag mit der Auszahlung von Hilfsgeldern an Ausländer-Familien begonnen, die vom (mittlerweile vom Nationalrat ausgehebelten) "Haubner-Erlass" zum Kindergeld betroffen waren. Dazu haben die Hilfsorganisationen unter der Schirmherrschaft von Kardinal Christoph Schönborn im erzbischöflichen Palais ein "provisorisches Büro" zur Auszahlung ihres Kinderhilfsfonds eröffnet. Betroffene Migranten können dort 300 Euro Unterstützung beantragen. Der Fonds finanziert sich aus Spendengeldern in der Höhe von 300.000 Euro aus nichtgenannten Quellen "der Wirtschaft". Weitere Anlaufstellen in den Bundesländern werden folgen.

"Wir wollen nicht die Hilfe, die den betroffenen Personen gesetzlich zusteht ersetzen, sondern in Notfällen helfen", erklärte Schönborn. Dass die Ausländer-Kinder nun durch die letzte Woche im Parlament beschlossene Gesetzesänderung ohnehin Anspruch auf rückwirkende Zahlungen des Kindergelds erhalten und die Betroffenen somit teilweise "Doppelzahlungen" bekommen würden, stört die Hilfsorganisationen nicht: "Wir sehen den Fonds als Aktivität der Menschlichkeit, wir wollen den Menschen, die viel Not und Unbill erfahren mussten, helfen und wenn das bedeutet, ihnen ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk machen, dann ist das gut so", meinte der Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, Wolfgang Kopetzky.

Der Wiener Caritas-Direktor Michael Landau bezeichnete die Zahlungen des Kinderhilfsfonds als "Überbrückungshilfe". Viele Familien hätten keinen Versicherungsschutz oder wären unmittelbar von Delogierungen bedroht. Für solch "dramatische Härtefälle" sei der Fonds gedacht, so der Caritas-Direktor.

Nicht näher eingehen wollten die Vertreter der Hilfsorganisationen und der Kardinal auf die Identität der Sponsoren des Fonds. "Da werden keine Namen genannt, aber das sind ja eh immer die gleichen", meinte da nur knapp der Generalsekretär der Roten Kreuzes, Kopetzky.

Die Stelle des Kinderhilfsfonds im Erzbischöflichen Palais (Wollzeile 2/ Tel: 01/4802793) nimmt ab Montag, den 18. Dezember 11:00 ihren Betrieb auf. Danach wird das Büro werktags von 9:00 bis 13:00, längstens bis Ende Jänner geöffnet sein. Ausgezahlt werden 300 Euro an Personen, die unter den Kindergelderlass fallen. Zwillinge oder Kinder mit Behinderungen erhalten 450 Euro. Vorgelegt werden müssen: die Geburtsurkunde des Kindes (muss nach dem 1.1.2006 geboren sein), der Identitätsnachweis der Mutter (Pass), Sozialversicherungsnummer der Mutter, sowie ein Nachweis des legalen Aufenthaltsstatus ("NAG"-Karte oder dergleichen). Voranmeldungen sind keine notwendig.

Für BZÖ kirchlicher Kinderhilfsfonds "absurd"

Mit großem Erstaunen reagierte das BZÖ auf die Einrichtung des Büros. Die Aushebelung des "guten und richtigen Erlasses" von Sozialministerin Haubner führe diese Aktion "ad absurdum", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz am Montag in einer Aussendung. Dass sich Kardinal Christoph Schönborn für ein "solch billiges PR-Event einspannen lasse" sorgte beim BZÖ für zusätzliche Verwunderung.

"Es ist Angelegenheit der katholischen Kirche selbst, welche PR-Aktionen sie auf welche Kosten auch immer macht, nur werden sich die Kirchenbeitragszahler schön langsam fragen, ob die Unterstützung von parteipolitischer Agitation im Interesse aller Christen in Österreich ist", so Grosz in Richtung des Kardinals. "Mich würde es freuen, wenn katholische Einrichtungen gerade vor Weihnachten den gleichen Ehrgeiz, Idealismus und Aktionismus an den Tag legen würden, wenn es darum geht, in Not leidende österreichische Familien zu unterstützen". (APA)