Wien – Als sie 1980 vom gut dotierten Job einer Lohnbuchhalterin zu einem neuen Arbeitgeber wechselte, sank ihr Monatsgehalt um 3000 Schilling (218 Euro, inflationsbereinigt deutlich mehr), dafür nahmen die unbezahlten Überstunden gewaltig zu, sie lebte für den neuen Arbeitgeber. Und ließ sich gerne damit vertrösten, dass das Lebenseinkommen durch eine entsprechende Betriebspension ohnehin ausgeglichen würde.

Das galt auch noch, als sie sich 20 Jahre später mit einer schweren, bis heute nicht komplett geheilten Erkrankung in die Frühpension zurückzog: Der Arbeitgeber bezahlte die Differenz zwischen ASVG-Pension und 80 Prozent des Letztbezugs.

Heute soll das nicht mehr gelten, nicht für Irmgard Schmidleithner und nicht für knapp 1300 weitere ehemalige ÖGB-Mitarbeiter und deren Angehörige. Denn der Arbeitgeber war der Gewerkschaftsbund – und der kann es sich nicht mehr leisten, seine Zusagen einzuhalten.

Wenig kollegial

Nun verhält er sich den überwiegend weiblichen Ex-Kollegen gegenüber wenig kollegial: Bis 28. Februar sollen sie gegen eine Abschlagzahlung von zwei bis acht Monatsbezügen auf ihre Zusatzpensionen verzichten, wurde den ehemals hauptberuflichen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern bei Versammlungen in den Bundesländern verkündet.

„Das ist in einer Art und Weise passiert, wie man mit mir in meinem ganzen Leben noch nicht umgegangen ist“, erinnert sich der Oberösterreicher Albert Langanke.

Er ließ sich zu einem der Sprecher einer Interessensgemeinschaft wählen, die nun rechtliche Schritte gegen den ehemaligen Arbeitgeber erwägt. Und dafür gewerkschaftlichen Rechtsschutz suchen – „schließlich sind wir bei dem Verein Mitglieder und zahlen Mitgliedsbeiträge“, pocht Langanke auf gewerkschaftliche Hilfe gegen den gewerkschaftlichen Arbeitgeber: Letztendlich habe auch Ex-Präsident Fritz Verzetnitsch Rechtsschutz bekommen. Und in den Achtzigerjahren hat sich der ÖGB_in ähnlichen Fällen – etwa bei den Voest-Pensionisten – den Klagen von Pensionisten sogar selbst angeschlossen.

Schmidleithner, früher ÖGB-Frauenvorsitzende und noch heute in gewerkschaftlichen Sozialprojekten engagiert, hat schon einmal bei ihrer Fachgewerkschaft GPA um Rechtsschutz angefragt – vom Vorsitzenden Wolfgang Katzian aber mehrfach nur ausweichende Antworten bekommen: „Wir bemühen uns sehr, auch in dieser Frage eine gemeinsame Vorgangsweise zu finden“, schrieb Katzian am Sonntag. (Conrad Seidl/DER STANDARD, Printausgabe, 19.12.2006)