Wien - Die Sanierung der Albertina wird für die öffentliche Hand um rund 962.000 Euro billiger: Die Burghauptmannschaft hat vom Rechnungshof (RH) kritisierte überhöhte Honorarzahlungen an Drittfirmen und andere überteuerte Kosten nachträglich verringert bzw. rückgefordert. Die Albertina selbst musste zu dieser Summe rund 482.000 Euro beitragen. Dies geht aus dem RH-Tätigkeitsbericht für 2005 hervor.

In einem Rechnungshof-Bericht nach einer Überprüfung im Jahr 2004 wurden der Burghauptmannschaft Mängel bei der Wahrnehmung ihrer Bauherrentätigkeit vorgeworfen. U. a. waren zu viel gezahlte Honorare oder überteuerte Kosten für Zusatzleistungen sowie formal mangelhafte Ausschreibungsunterlagen moniert und ein Gesamt-Einsparungspotenzial von 1,42 Mio. Euro vorgerechnet worden. Nun hat der RH erneut überprüft, wie seinen Empfehlungen nachgekommen wurde.

"Nach wiederholter Aufforderung" hat auch Albertina seinen Kostenbeitrag bezahlt

Das Ergebnis: Die Burghauptmannschaft konnte "zahlreiche Mängel bereinigen". So hat sie zu viel gezahlte Honorare zurückgefordert oder nachträglich verringert, den beauftragten Statiker im Vergleichsweg zum Verzicht auf offene Forderungen gebracht und vom Nutzer, dem Museum Albertina, einen zugesagten Kostenbeitrag eingefordert. Diese rund 482.000 Euro wurden "nach wiederholter Aufforderung" beglichen, heißt es im RH-Bericht.

Ein im Juli 2006 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Kraft gesetzter "Grundsatzerlass Bau" sowie ein mit der Burghauptmannschaft gemeinsam erarbeitetes Projekthandbuch soll derartige Mängel in der Bauherrentätigkeit künftig vermieden. Die Projekte der Burghauptmannschaft im Rahmen der Albertina-Sanierung hatten insgesamt ein Volumen von 54,62 Mio. Euro. (APA)