Im Ringen um eine solche hat der 42-Jährige im vergangenen Halbjahr unfreiwillig die Tiefen des österreichischen Fremdenwesens kennen gelernt. Zuletzt sogar die Schubhaft, in die der unbescholtene, seit 1996 in Österreich lebende Taxiunternehmer am 14. Dezember - 18 Tage vor Bulgariens Aufnahme in die EU - im Auftrag der Wiener Fremdenpolizei von Beamten des Stadtpolizeikommandos Wien-Döbling eingeliefert wurde.
Zwar konnte Stoyanov das Polizeianhaltezentrum tags darauf nach Intervention seines Anwalts Wilfried Embacher wieder verlassen - und die kurze Zeit hinter schwedischen Gardinen hat er laut Schilderungen "locker genommen". Doch für Anwalt Embacher ist die Angelegenheit damit nicht vergessen. Vielmehr äußere sich hier auf Seiten der Exekutive "ein sorgloser Umgang mit dem hohen Gut der persönlichen Freiheit", das in eine Atmosphäre ausgedehnter Schubhaft vor allem für Asylwerber passe.
In Abschiebegefahr befand sich der Bulgare, weil er Teilhaber einer Offenen Taxler-Erwebsgesellschaft (OEG) geworden war - und dies laut Fremdenbehörden für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels nicht ausreicht. Doch als Polizeibeamte Stoyanov am 14. Dezember abends um halb zehn aus seiner Wohnung klingelten, sei schon zwölf Wochen lang bekannt gewesen, dass der Mann nicht abgeschoben werden dürfe, merkt Embacher an.
Bereits im September nämlich habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einer Beschwerde Stoyanovs gegen einen Ausweisungsbescheid aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das diesbezügliche Fax sei am 21. September bei Embacher eingetrudelt - "und die Fremdenpolizei hat das von uns und auch von der Sicherheitsdirektion erfahren".
Für Embacher grenzt es "an Freiheitsberaubung", dass Stoyanov trotzdem festgenommen worden ist. Doch bei der Wiener Fremdenpolizei sieht man sich auf der Seite des Rechts. "Ab 1. 1. 2007 ist Bulgarien bei der EU. Bis dahin gelten für Bulgaren die selben Regeln wie für alle Nicht-EU-Ausländer". Natürlich hätte Stoyanov nicht in Schubhaft gesetzt werden dürfen, doch vom Anwalt einmal auf den Fehler hingewiesen habe man immerhin "schnell reagiert".
Heirat verhindert
Dies kam in einem vergleichbaren Fall auch einer Afrikanerin zugute, die Anfang Dezember in Wien einen österreichischen Staatsbürger hatte heiraten wollen. Als die in zweiter Instanz abgelehnte Asylwerberin das Standesamt betrat, wartete die Fremdenpolizei auf sie. Ohne die Chance zum Jawort-Sagen wurde sie in Schubhaft verfrachtet - die sie erst zwei Tage später mit Hilfe ihrer Anwältin Doris Einwallner verlassen konnte.