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Wie Ö1 im Morgenjournal berichtet, wird das Verfahren gegen den Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner auch dann stattfinden, wenn dieser nicht nach Österreich kommt. Der Fall würde dann in zwei Verfahren geteilt, so der Bericht: In einen BAWAG-Prozess ohne Elsner und dann, je nach gesundheitlicher Entwicklung des Ex-BAWAG-Chefs, ein Verfahren mit Elsner. In Abwesenheit werde jedenfalls nicht verhandelt, so die Staatsanwaltschaft.

Gegen Helmut Elsner liegt ein Haftbefehl vor, die französische Justiz hat beschlossen, dass er ausgeliefert wird. Die Frage ist noch, ob Elsner transportfähig ist. In der österreichischen Justiz munkele man - so der Bericht - dass man sich in Frankreich nicht die Finger verbrennen wolle. Wenn Elsner beim Transport ein gesundheitliches Problem hätte, wären die französischen Behörden dran.

Zurzeit treffen die Einsprüche der anderen Angeklagten ein. Dazu muss das Oberlandesgericht eine Stellungnahme abgeben, das dauert mindestens einen Monat. Dann wird ein Hauptverhandlungsrichter oder ein Vorsitzender bestimmt. Dieser muss sich in den Fall einlesen. Dann erst wird entschieden, ob das Verfahren geteilt wird beschreibt Ö1 den zu erwartenden Verlauf. (red)