Nicht informiert
Im Prozess wurde Sony vorgeworfen Informationen über die Software, die zur Beschränkung der Anzahl der Privatkopien verantwortlich ist, nicht ordentlich angeführt zu haben.
Tom Papageorge, ein Vertreter der Bezirksstaatsanwaltschaft von Los Angeles County bestätigte Texas habe am Dienstag ein ähnliches Übereinkommen mit den Gerichten getroffen. Weiters schätzt er SonyBMG habe weltweit zwischen Jänner und November 2005 etwa 12,6 Millionen CDs mit der DRM-Software verkauft.
Einsicht
SonyBMG zugute halten müsse man, dass der Konzern seine Verhaltensweise sofort änderte, nachdem man die Problematik an ihn herangetragen hatte. Das würde in den Verfahren berücksichtigt. Der Musikverlag selbst sei froh, eine Übereinkunft mit den Bundesstaaten getroffen zu haben und unterzeichnete unterdessen einen Vertrag, wonach man bis zu 175 Dollar bereitstellen müsse für jeden Käufer, der nachweislich Schäden durch die Rootkit-Software erfahren hat.