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AP Photo/Thomas Terry
Das Übereinkommen zwischen SonyBMG und der Generalstaatsanwaltschaft von Los Angeles County und dem Bundesstaat Kalifornien besiegelt ein Verfahren, in welchem dem Musik-Verlag vorgeworfen wurde heimlich DRM-Software in CDs integriert- und so Hackern ein potentielles Tor geöffnet zu haben. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Nicht informiert

Im Prozess wurde Sony vorgeworfen Informationen über die Software, die zur Beschränkung der Anzahl der Privatkopien verantwortlich ist, nicht ordentlich angeführt zu haben.

Tom Papageorge, ein Vertreter der Bezirksstaatsanwaltschaft von Los Angeles County bestätigte Texas habe am Dienstag ein ähnliches Übereinkommen mit den Gerichten getroffen. Weiters schätzt er SonyBMG habe weltweit zwischen Jänner und November 2005 etwa 12,6 Millionen CDs mit der DRM-Software verkauft.

Einsicht

SonyBMG zugute halten müsse man, dass der Konzern seine Verhaltensweise sofort änderte, nachdem man die Problematik an ihn herangetragen hatte. Das würde in den Verfahren berücksichtigt. Der Musikverlag selbst sei froh, eine Übereinkunft mit den Bundesstaaten getroffen zu haben und unterzeichnete unterdessen einen Vertrag, wonach man bis zu 175 Dollar bereitstellen müsse für jeden Käufer, der nachweislich Schäden durch die Rootkit-Software erfahren hat.

Weitere 750.000 Dollar an Strafen muss der Konzern für unfairen Wettbewerb und illegales Eindringen auf Computern aufbringen. (red)