Brüssel - Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich in Grundzügen auf eine Regelung des Anbaus und der Kennzeichnung von Bio-Produkten in der EU verständigt. Nachdem das Europaparlament erst Ende Februar zu der Verordnung Stellung nimmt, sind Änderungen nicht ausgeschlossen, vor allem bei der besonders umstrittenen Frage der Grenzwerte für die unabsichtliche Verunreinigung von Bioprodukten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Österreich lehnt einen solchen Grenzwert ab und plädiert für eine "möglichst geringe" Verunreinigung, wie sie jetzt auch im Kompromisstext enthalten ist. Die EU schreibt grundsätzlich vor, dass Lebensmittel, die mehr als 0,9 Prozent an GVO enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden müssen.

Nach Vorstellung der EU-Kommission soll dieser Wert auch für Bio-Produkte gelten. Die Landwirtschaftsminister wollen das nur, wenn es "technisch unvermeidbar ist". "Grundsätzlich sollten GVOs gar nicht in Bio-Produkten sein", sagte der finnische Landwirtschaftsminister und amtierende Ratsvorsitzende Juha Korkeahoja, "aber wir wollten eine praktikable Lösung für die Bauern". Landwirtschaftminister Josef Pröll befürchtet aber, dass die Forderung nach einem Grenzwert wieder aufleben könnte.

Die EU-Kommission hat im Dezember 2005 einen Vorschlag für ein einheitliches Bio-Logo sowie eine Novelle der Verordnung zum biologischen Landbau gemacht. Strittig war vor allem die Frage, ob die Regeln nur für Rohprodukte oder auch für verarbeitete Waren und etwa Großküchen gelten, und ob das EU-Logo "EU organic" - übersetzt "EU Bio" - verpflichtend auf allen Bio-Produkten sein muss oder stattdessen auch ein nationales Bio-Label verwendet werden kann. (APA, mimo, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.12.2006)