Das Merchandising mit ihrem Konterfei boomt wie nie zuvor. Ronald S. Lauder profitiert allerdings nicht davon.
New York – Innerhalb von 0,07 Sekunden liefern Internetsuchmaschinen nicht weniger als 1,7 Millionen Treffer zu Gustav Klimt, in Kombination mit dem Stichwort "Adele" sind es dann noch knapp 100.000, darunter zahlreiche Produktseiten. Und die Bandbreite der hier angebotenen Waren ist groß: Adele grient von Seidentüchern (135 Euro), Straußeneiern (145 Euro) ebenso wie von Espressotassen (je 50 Euro) oder Porzellanvasen (375 Euro).
Philatelisten müssen dagegen wohl noch warten und sich mit Klimts Judith I, einer Sondermarke aus 2003, behelfen. Auch bei Kunstdrucken locken zahlreiche Varianten, auf normalem Papier liegen die Kosten bei rund 20 Euro, auf Leinwand bei etwa 240 Euro, jeweils in ein bis zwei Tagen versandfertig. Ars Mundi bietet etwa einen besonders aufwändig "in über 90 Durchgängen" hergestellten Druck in einer Größe von 83 mal 83 cm für 980 Euro oder 323.400 Miles & More Premienmeilen.
Bei Letzterem liegt die Lieferzeit bei zwei bis drei Wochen, etwa das Doppelte müssen Interessierte für eine "handgemalte" Version vom Anbieter www.kunstkopie.de absitzen, um sich Adele in Originalgröße von 140 mal 140 cm für etwas mehr als 640 Euro an die Wand zu montieren. In diesem Betrag sind knapp 78 Euro so genannter Künstler/Museums-Lizenz enthalten. Rein rechtlich dürfte dieser Betrag allerdings nicht der Neuen Galerie in New York, sondern jenem Fotografen zugute kommen, der die Vorlage für die Kopie fotografiert hat. Keine Frage, Adeles Aussteuer in Form von einer Beteiligung an der weltweiten Vermarktung ihres Konterfeis käme Ronald S. Lauder wohl gerade recht.
135 Millionen Dollar bezahlte er für den Ankauf des Porträts, wobei ihm Christie's Finanzierungshilfe leistete. In welcher Form und zu welchen Bedingungen eine Rückzahlung erfolgt, ist nicht bekannt. Eine kontinuierlich sprudelnde Einnahmenquelle wären Tantiemen aus dem Merchandising allemal. Aber nein! "Das Eigentumsrecht an einem Kunstwerk verschafft für sich allein keine urheberrechtlichen Ansprüche", erklärt Ernst Ploil, Rechtsanwalt, Sammler und Teilhaber des Auktionshauses "im Kinsky". Anders ausgedrückt, Lauder erwarb zwar das Adele-Porträt, nicht aber Rechte an der Vervielfältigung. Gustav Klimt hat keine Rechte mehr, bis 1988 und damit 70 Jahre nach seinem Tod lagen Verwertungsrechte und daraus ableitbare Ansprüche bei seinen Nachkommen.
Gegenwärtig regiert nur noch das aus Abbildungen abgeleitete Recht, nichts anderes also als das Urheberrecht des Fotografen. Auch deshalb ist ein Fotografierverbot schon längst maßgeblicher Teil von Leihverträgen in der Branche. Nur der Fotograf nascht über sein damit reproduziertes Foto am Merchandising-Kuchen, nicht aber der Eigentümer. Besitzer Ronald S. Lauder kann den Verkauf von Adele-Produkten – zum Vorteil auch des Museumsshops in der Österreichischen Galerie Belvedere – nicht einmal verhindern. Immerhin spart er so an Werbekosten. (Olga Kronsteiner / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.12.2006)