Wien - Die Ermittlungen im Fall des suspendierten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher sind abgeschlossen. Die Schlussanzeige des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA), die die Korruptionsvorwürfe gegen den Polizeigeneral untersucht hat, ist heute, Freitag, bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangt.

Im Jänner bekommt Horngacher noch ein Mal Gelegenheit, zu der Fülle von Anschuldigungen Stellung zu nehmen. Wie aus dem Straflandesgericht zu erfahren war, soll diese abschließende Befragung noch in der Woche vor Dreikönig stattfinden und in den Vorhabensbericht von Staatsanwalt Friedrich König einfließen.

Experten: Prozess sicher

Im Hinblick auf die heikle Causa ist der Akt berichtspflichtig. Sollte der Ankläger also zum Schluss kommen, dass gegen Horngacher Anklage erhoben werden muss, hat er dieses Ansinnen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium vorzulegen. Auch eine allfällige Zurücklegung der Anzeige, die eine Einstellung des Strafverfahrens zur Folge hätte, müsste genehmigt werden. Justizinsider gehen davon aus, dass Horngacher in jedem Fall vor Gericht landen wird. Vor allem die Sache mit den Reisegutscheinen dürfte demnach für eine Anklage reichen, hieß es dazu am Freitag.

Von Reisegutscheinen bis zu Weitergabe von Exklusiv-Informationen

Der General sieht sich mit einem Bündel von Vorwürfen konfrontiert. In erster Linie soll der seit 9. August vom Dienst suspendierte Spitzenbeamte vom ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner zwischen 2000 und 2004 jeweils Reisegutscheine des früher gewerkschaftseigenen Reisebüros Ruefa in der Höhe von 7.000 Euro erhalten und teilweise auch eingelöst haben. Das BIA hatte seit Bekanntwerden dieses Umstands fieberhaft einen möglichen Bezug Horngachers, für den die Unschuldsvermutung gilt, zu den anfänglich schleppenden Ermittlungen in der so genannten BAWAG-Affäre untersucht.

Daneben steht der Verdacht im Raum, Horngacher habe Elsner aus geheimen Polizeiberichten Exklusiv-Informationen über Geschäftspartner beschafft. Ein Spielhallenbetreiber soll dem Polizeigeneral einen Pkw zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt haben. Weiters soll Horngacher Anfang Juni 2006 dem "profil"-Journalisten Emil Bobi auf seinem Laptop gespeicherte Audio-Dateien einer richterlich genehmigten, geheimen Telefonüberwachung vorgespielt haben.

Fall Fendrich

Horngacher bzw. sein Umfeld sollen sich auch Zugang zum Verschlussakt Fendrich beschafft haben, das polizeiliche Einvernahmeprotokoll des Entertainers mit dessen "Kokain-Beichte" dem Magazin "News" zugespielt und damit die laufenden Ermittlungen torpediert haben. "Der Akt war danach tot", hatte dazu gestern, Donnerstag, ein Suchtgiftfahnder im Fendrich-Prozess angegeben.

In Justizkreisen heißt es allerdings, Horngacher werde in diesem Punkt nichts nachzuweisen sein, da ein größerer Personenkreis Zugriff auf das Fendrich-Protokoll gehabt haben soll. Die Abschrift war auch elektronisch abgespeichert worden und damit womöglich nicht nur für die mit der Sache unmittelbar befassten Beamten "greifbar".

"Korruptionsjäger"

Die Affäre um Horngacher war ursprünglich mit einer gegen unbekannte Täter eingebrachten Anzeige ins Rollen gekommen. Darin war der Verdacht erhoben worden, Spitzenbeamte der Wiener Polizei könnten den Termin für eine Razzia vorab der Presse bekannt gegeben und Fendrichs geheimes Einvernahmeprotokoll weitergegeben haben.

Die Anklagebehörde hatte daraufhin das BIA ersucht, diesen Behauptungen nachzugehen. Erst im Zuge der Ermittlungen der im Innenministerium angesiedelten "Korruptionsjäger" war der Name Horngacher ins Spiel gekommen. (APA)