Aix-en-Provence/Wien - Der ehemalige Bawag-Chef Helmut Elsner, gegen den ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, hat "vor ein paar Tagen" die Marseiller Universitätsklinik La Timone verlassen. Dies erklärte der zuständige Staatsanwalt in Aix en Provence, Bertrand Charpentier, Freitag nachmittag auf Anfrage der APA. Elsner halte sich nun in seiner Villa in Mougins auf, so der Staatsanwalt.

Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, bestätigte, dass Elsner am Wochenende das Krankenhaus verlassen habe. Elsner stehe unter Hausarrest und dürfe sich entweder zu Hause oder im Spital aufhalten.

Auslieferungsverfahren weiter suspendiert

Das Auslieferungsverfahren gegen Elsner sei weiterhin suspendiert, sagte Charpentier. Der Ex-Bawag-Chef, der wegen des Verdachts der Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung in Österreich angeklagt ist, kämpft seit Monaten mit rechtlichen Mitteln, gestützt auf medizinische Gutachten, gegen seine Auslieferung nach Österreich.

Zuletzt war Elsner nach Angaben seines Anwalts am 29. November in die Universitätsklinik "La Timone" in Marseille aufgenommen worden, genau am selben Tag, als der Kassationsgerichtshof in Paris seinen Einspruch gegen die Auslieferung nach Österreich abgewiesen hatte.

Nun sei offenbar wieder eine Situation eingetreten, die bereits vor Elsners jüngstem Spitalaufenthalt gegeben war, sagte der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, am Freitag auf Anfrage der APA. Elsner sei auch damals in Hausarrest gewesen, das heißt, er habe seine Villa nicht verlassen dürfen, sein Aufenthalt sei von französischen Sicherheitsbehörden kontrolliert worden. Die U-Haft werde durch Auflagen ersetzt.

"Unbefriedigende Lage"

"Der Ball liegt bei den Franzosen", erklärte Pöchinger. "Wir harren der Dinge". Die Lage sei aus Sicht der österreichischen Justiz "unbefriedigend", zum jetzigen Zeitpunkt sei aber nicht mehr möglich. Sowohl die Österreicher als auch die europäische Behörden hätten sehr rasch und sehr effizient gearbeitet. Nun seien von der französischen Justiz medizinische Gutachten zu berücksichtigen, dies liege außerhalb des österreichischen Einflussbereichs.

Die österreichische Seite könne nur garantieren, dass für Elsner bei gesundheitlichen Problemen im Rahmen einer U-Haft-Situation gesorgt werde, entweder in einer medizinischen Abteilung eines Gefängnisses oder im Spital. (APA)