Telekom
Die Tücken des Wechsels zu alternativen Festnetzbetreibern
Wer sich zwischen Call by Call, Carrier Preselection und Entbündelung richtig entscheidet, telefoniert günstiger, aber es gibt einige Hindernisse
Die Einführung neuer Produkte und Dienste - wie Call by Call Gespräche, Carrier Preselection oder Entbündelung - bringt Festnetzkunden viel Positives, aber auch einige Wermutstropfen. Mit einem Vertragsabschluss treten für den Endkunden oft technische und rechtliche Folgen ein, die er auf den ersten Blick nicht bedacht hat.Call by Call
Bei Call by Call Gesprächen wählt sich der Kunde über die sogenannte Verbindungsnetzbetreiberkennzahl, eine vierstellige
Ziffernkombination wie 10xx, zum alternativen Netzbetreiber ein. Der Telefon-Anschluss der Telekom Austria AG wird
dabei weiterhin beibehalten. Der Kunde hat in diesem Fall zumindest zwei Vertragspartner: Idealerweise ist dann nur die
Grundgebühr für die Teilnehmer-anschlussleitung über die Telekom Austria AG zu bezahlen. Die gängigen Gespräche
werden über den alternativen Netzanbieter abgewickelt und verrechnet.
Nicht jedes Gespräch kann über einen alternativen Netzbetreiber geführt werden
Jedoch können Gespräche zu bestimmten Rufnummern, z.B. jene zu Mehrwertdiensten wie 0900xx, aufgrund der rechtlichen und
technischen Situation derzeit nur über den Betreiber abgewickelt werden, dem der Anschluss "gehört". Folglich scheinen
diese Gespräche trotz Verwendung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl auf den Rechnungen der Telekom Austria AG
auf. Dasselbe gilt für Telefonate innerhalb des eigenen Ortsnetzes, wenn nach der Eingabe der
Verbindungsnetzbetreiberkennzahl das Wählen der Ortsnetzkennzahl (z.B. für Wien 01) vergessen wurde.
Carrier Preselection
Entscheidet sich der Kunde für die Einrichtung der sogenannten "Verbindungsnetzbetreibervorauswahl" bei einem
bestimmten alternativen Betreiber, werden die Gespräche automatisch über diesen Netzbetreiber geführt. Da bereits im
Wählamt die Gespräche an den entsprechenden alternativen Verbindungsnetzbetreiber herangeführt werden, entfällt für
den Kunden das eher als lästig empfundene Eintippen der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl. Preselection ist nur bei
einem Betreiber möglich, Call by Call Gespräche mit anderen Anbietern sowie Telefonate über die Telekom Austria AG
(über die Wahl der entsprechenden Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen) können jedoch weiterhin geführt werden.
Hinsichtlich der Vertragssituation und der Verrechnungsmodalitäten gilt dasselbe wie bei Call by Call Gesprächen.
Kombinieren von Carrier Preselection und Call by Call
Ein großer Vorteil ist, dass neben einem ausgewählten Betreiber für Carrier Preselection weiterhin Call by Call Gespräche
mit anderen Betreibern geführt werden können. Somit kann jeweils für die konkreten Telefonate der günstigste Betreiber
ausgewählt werden. Die meisten alternativen Netzanbieter verlangen für ihre Dienste keine Grundgebühr, daher ist nur für
tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen. Der Wechsel zu einem anderen Betreiber stellt meist kein
größeres administratives oder finanzielles Problem dar.
Durch den Erhalt mehrerer Rechnungen kann man allerdings leicht die Übersicht über die Telefonkosten verlieren. Zu
bedenken ist, dass im eigenen Ortsnetz (bei Call by Call immer, bei Carrier Preselection zumindest bis 31.12.2000) die
Ortsnetzkennzahl für Telefonate einzugeben ist.
Entbündelung und direkter Netzanschluss
Bei der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung "mietet" der alternative Netzanbieter von der Telekom Austria AG die
Teilnehmeranschlussleitung des Kunden und schließt sie an sein eigenes Netz an. Beim direkten Netzzugang stellt der
alternative Netzbetreiber die Leitung dem Kunden selbst zur Verfügung. Beiden Varianten ist gemein, dass der Kunde direkt
ans Netz des alternativen Betreibers angeschlossen ist und somit nur mehr einen Vertragspartner hat. Das Wählen
jeglicher Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen entfällt, der Kunde erhält nur mehr eine Rechnung.
Zugang zu bestimmten Nummern nicht gewährleistet
Vor Abschluss eines Vertrages für die Entbündelung einer Teilnehmeranschlussleitung bzw. für die Einrichtung eines
direkten Netzzugangs sollte der Konsument seine Telefoniergewohnheiten genau abklären und eine vergleichende
Überprüfung der Tarife von mehreren Betreibern vornehmen.
Zu berücksichtigen ist weiters, dass im Fall der Entbündelung Call by Call Gespräche oder Carrier Preselection dann nicht
mehr möglich sind: Alle Telefonate werden nur mehr über den alternativen Netzanbieter abgewickelt. Es kann auch
durchaus sein, dass der Zugang zu bestimmten Rufnummern nicht mehr im bisher gewohnten Umfang gewährleistet ist.
Will sich der Kunde von einem alternativen Netzbetreiber trennen und an das Netz eines anderen direkt anschließen lassen,
ist dies meist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden. (red)