Die Befugnisse der neuen Berufsgruppe umfassen auch die Einbringung von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung einschließlich der Lohn- und Kommunalsteuer, ausgenommen allerdings die Führung von Berufungsverfahren. Daneben ist sie noch zur Beratung und Vertretung hinsichtlich der Kammerumlagen legitimiert.
Berufsbefugnis
Die Berufsbefugnis erwirbt man in Hinkunft durch eine Fachausbildung z. B. am Wifi und der anschließenden Ablegung einer ausführlichen Prüfung vor einer paritätisch besetzten Kommission; sie wird durch WKÖ und KWT gebildet, und ihr darf - zwecks Qualitätssicherung und Unabhängigkeit - kein selbstständiger Buchhalter angehören. Die Interessen der bisherigen selbstständigen und gewerblichen Buchhalter sind durch detaillierte Übergangsbestimmungen offenbar ausreichend geschützt. Dazu meint UBIT-Verbandsobmann Friedrich Bock: "Der Fachverband wird im Einvernehmen mit den Betroffenen alles daran setzen, den Übergang so erfolgreich wie möglich und die weitere Berufsentwicklung so zügig wie bisher voranzutreiben."
Das Lehrgeld für die künftigen selbstständigen Bilanzbuchhalter könnte sich rentieren: Sie dürfen nämlich - anders als bislang - Bilanzen von Unternehmen mit Umsätzen von bis zu 360.000 Euro erstellen. Gerade die KMU-Landschaft in Österreich verspricht daher laut Fachverband ein riesengroßes Potenzial, winkt doch eine Zielgruppe von mehr als 300.000 Kunden. Diesen dürfen die künftigen selbstständigen Bilanzbuchhalter auch uneingeschränkt die Abrechung, Buchhaltung und Kostenrechnung abnehmen. Da der Beruf für sehr kleine organisatorische Strukturen eben eines Selbstständigen zugeschnitten ist, dürfte er sich besonders großer Beliebtheit bei Frauen erfreuen.
Abgespeckte Variante