Derartige Verbalattacken hätten "im öffentlichen Bereich eines kultivierten Landes nichts verloren", sagte Jarolim in einer Aussendung. Sein bisheriges Schweigen zu dieser indiskutablen Äußerung begründete Jarolim damit, dass Korinek "schlicht und einfach keinerlei Verteidigung gegen Herrn Petzner" bedürfe. Wenn es sich um eine ernst zu nehmende Person handeln würde, so der Justizsprecher weiter, müsste man seinen Rücktritt fordern.
"Verbalsurmereien"
Im BZÖ seien solche "abstoßenden politischen Verbalsurmereien" offenbar nicht selten, dafür spreche auch die Tatsache, dass sich Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider "in der Verharmlosung der Causa" übe. Hier von 'volkstümlicher Interpretation' zu sprechen, sei absurd. Jarolim: "Offenkundig handelt es sich bei diesen Hasstiraden gegen den VfGH, die nur noch mit den Attributen 'tief, tiefer am tiefsten' umschrieben werden können, um die Kompensationen von Minderwertigkeitskomplexen und dem damit verbundenen Unvermögen sinnvoller geistiger Auseinandersetzung.
Holub meinte, er lehne die niveaulosen Angriffe auf den VfGH-Präsidenten ab, diese seien einer Demokratie unwürdig. "In Kärnten wollen einige anscheinend nicht akzeptieren, dass sich auch der Landeshauptmann an die Verfassung und die Gesetze zu halten hat." Kärnten sei nach wie vor ein Bundesland der Republik Österreich und nicht "das Land von Haiders Gnaden". Daher gelte in Kärnten auch weiterhin die österreichische Rechtsordnung.