UN-Artenschutzbehörde hebt Exportverbote für kaspischen Kaviar auf
Entscheidung über Beluga soll im Laufe des Jahres fallen
Redaktion
,
Genf - Die Artenschutzbehörde der Vereinten Nationen
(CITES) erlaubt für 2007 wieder den Export von kaspischem Kaviar.
Ausgenommen davon bleibt zunächst der Export von Beluga-Kaviar, wie
das UN-Gremium am Dienstag in Genf bekannt gab. Eine Entscheidung zum
Beluga soll im Laufe des Jahres fallen, wenn die betroffenen Länder
weitere Informationen vorgelegt hätten.
Ausfuhr von begrenzen Mengen
Mit der Aufhebung des im vergangenen Jahr geltenden Verbots dürfen
Aserbaidschan, der Iran, Kasachstan, Russland und Turkmenistan in
diesem Jahr eine begrenzte Menge der teuren Delikatesse ausführen.
2006 hatte CITES die Zustimmung zu Exportquoten für kaspischen Kaviar
verweigert, um den Fischbestand zu schonen. Nur der Iran durfte Eier
einer bestimmten Stör-Art verkaufen.
Der Handel mit Kaviar wird vom Washingtoner Artenschutzabkommen
CITES geregelt. Die UN-Artenschutzbehörde mit Sitz in Genf verhängt
jährliche Quoten. (APA/AP)
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