Dafür müssen in die Sozialtöpfe sechs Prozent Arbeitslosenversicherung und 0,4 Prozent mehr Krankenbeitrag eingezahlt werden. "Das bedeutet de facto eine sozialrechtliche Gleichstellung der atypisch Beschäftigten", kommentiert die Arbeiterkammer.
Kündigung von Lehrlingen
Auf Basis einer Sozialpartner-Einigung soll laut Bericht die Kündigung von Lehrlingen künftig ermöglicht werden - ein langjähriger Wunsch der Arbeitgeberseite. Derzeit ist dies nur in der dreimonatigen Probezeit möglich. Der Kündigungsschutz für Lehrlinge führt nach Meinung der Wirtschaft dazu, dass Lehrende nur zögerlich aufgenommen werden.
Im Gegenzug zur Lockerung des Kündigungsschutzes soll ein Auffangnetz installiert werden, das den Lehrlingen einen Abschluss ihrer Ausbildung garantiert. "Überdies kann die Kündigung nur zu Jahresende im ersten und zweiten Lehrjahr erfolgen", schreibt die Zeitung. Verlängert werde auch der so genannte Blum-Bonus für ausbildende Betriebe.
Bei der Teilzeit gebe es noch keine Einigung. Die Arbeitnehmervertreter klagen seit geraumer Zeit, dass - vor allem im Handel - längere Arbeitszeiten als vereinbart anfallen. Diese Praxis soll durch die Einführung von Überstundenzuschlägen eingedämmt werden.