Linz - Eine erste Bilanz der seit Juni 2005 existierenden Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich zeigt deren Notwendigkeit. Insgesamt 89 Fälle wurden in den letzten sieben Monaten an die Antidiskriminierungsstelle herangetragen und in weiterer Folge geprüft. Knapp die Hälfte (42 Prozent) der Beschwerden betraf Verstöße aufgrund der "Rasse" oder ethnischen Herkunft. 22 fielen in den Bereich "Behinderung", drei in "sexuelle Orientierung".

Die Daten stammen aus einer schriftlichen Beantwortung einer Anfrage der oberösterreichischen Grünen an Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP). 52 der Fälle lagen aber außerhalb des Kompetenzbereichs des Landes und wurden an zuständige Bundesbehörden weitergeleitet. Von den verbleibenden 37 Beschwerden war nach eingehender Prüfung bei 32 ein konkreter Verstoß gegen das neue oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz (ADG) nicht gegeben.

"Wichtige Aufgabe der Landespolitik"

In zwei Fällen konnte nach Beschwerde-Einreichung eine "zufrieden stellende Lösung" gefunden werden. Zwei weitere wurden noch nicht abgeschlossen, da noch "Handlungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung des ADG" bestehe. Ein weiterer Fall befinde sich "noch in Bearbeitung". Zumindest aber in einem Fall wurde die Auszahlung einer Landesförderung aufgrund eines Verstoßes gegen das oberösterreichische ADG verweigert. "Es ist ein beschwerlicher Weg, aber eine wichtige Aufgabe der Landespolitik, die Öffentlichkeit für den Tatbestand der Diskriminierung zu sensibilisieren", ist Oberösterreichs grüner Klubobmann Gunther Trübswasser überzeugt. "Aus Diskriminierungsopfern müssen Streiter in eigener Sache werden. In ihrem Interesse und im Interesse unserer Gesellschaft", so Trübswasser. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, Print, 3.1.2007)