Für KleinunternehmerInnen gilt ab 2007 eine höhere Umsatzsteuergrenze von 30.000 Euro. Bisher lag die Grenze bei 22.000 Euro. Wer (netto) weniger als diesen Betrag umsetzte, musste keine Umsatzsteuer abführen. Es gilt die Wahlfreiheit: Jene, die sich für umsatzsteuerpflichtig erklären, müssen Steuer bezahlen, können aber auch Vorsteuer von bezahlten Rechnungen zurückfordern. Umsatzsteuerbefreite KleinunternehmerInnen haben das Vorsteuerabzugsrecht nicht.Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um maximal 15 Prozent überschritten werden, ohne dass die Umsatzsteuerbefreiung verloren geht. Rechnet man zur neuen Grenze - die von Nettobeträgen ausgeht - die 20-prozentige Umsatzsteuer hinzu, ergibt sich eine de facto-Grenze von 36.000 Euro. Diese darf also einmal in fünf Jahren bis zum Limit von 41.400 Euro überschritten werden. (mas)