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Grafik: APA
Wien - In Österreich wurden 2006 knapp 590.000 strafbare Handlungen angezeigt, um 2,6 Prozent weniger als im Jahr davor. Leicht zurückgegangen ist auch die Aufklärungsquote, und zwar um 0,7 Prozentpunkte auf 38,9 Prozent. Das gab das Innenministerium am Montag bekannt. 2006 wurden exakt 589.495 gerichtlich strafbare Delikte registriert, um 15.777 weniger als 2005.

Damit blieb diese Zahl erstmals seit 2002 unter der Marke von 600.000. Damals lag die Rate der geklärten Fälle mit 40,8 Prozent allerdings etwas höher. Seither bewegte sich die Aufklärungsquote immer unter 40 Prozent.

Mehr als ein Drittel der strafbaren Handlungen, nämlich rund 219.000, wurde in Wien angezeigt. Die Abnahme betrug 2,1 Prozent, die Aufklärungsquote stieg von 28 auf 29 Prozent und ist im Bundesländervergleich die niedrigste.

Die höchste wies mit rund 52 Prozent das Burgenland auf - trotz eines Rückgangs von 1,8 Prozentpunkten verglichen mit 2005. Gestiegen sind die Aufklärungsquoten nur in Wien und in Vorarlberg. Detaillierte Bundesländerzahlen werden laut Innenministerium erst am 15. Jänner zur Verfügung stehen.

Immer mehr Anzeigen bei Sexualdelikten

Die im November des vergangenen Jahres bei der Staatsanwaltschaft Wien eingerichtete Stelle für Sexualdelikte hatte im ersten Monat ihres Bestehens rund 160 Anzeigen zu bearbeiten. Im Vergleich zum Durchschnitt des Jahres 2005 bedeutet diese Zahl einen sprunghaften Anstieg - damals wurden pro Monat rund 60 entsprechende Anzeigen registriert, so die Staatsanwaltschaft Wien am Montag.

Die starke Zunahme an Anzeigen muss aber nicht unbedingt mit einem Anstieg an Delikten einhergehen. "Gerade in diesem Bereich gibt es eine sehr hohe Dunkelziffer", hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Bereits eine vermehrte mediale Berichterstattung könne zu "Ausreißern" führen. Einen direkten Zusammenhang mit dem Einrichten der Spezialstelle und den vermehrten Anzeigen wollte die Staatsanwaltschaft nicht ziehen. Dezemberzahlen lagen noch nicht vor.

In der Abteilung arbeiten sechs Anwälte rund ein Drittel ihrer Dienstzeit. In die Zuständigkeit fallen Delikte wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Unmündigen oder Jugendlichen, Förderung der Prostitution und pornografischer Darbietungen Minderjähriger, grenzüberschreitender Prostitutionshandel oder Menschenhandel. (APA)