So sei zwischen 2005 und 2006 die Zahl wegen Paragraf 209 vorbestrafter Männer von 426 auf 214 geschrumpft. Insgesamt scheinen heute nur mehr 390 statt - vor einem Jahr - 1434 Verurteilungen wegen diverser inzwischen abgeschaffter homosexueller Tatbestände auf: "Weil Karin Gastinger alles unternommen hat, was als Justizministerin in ihrer Kompetenz stand", betonte Graupner.
Auch die Tilgung etlicher Verurteilungen nach dem bereits 1971 aufgehobenen Totalverbot für gleichgeschlechtlichen Sex aus dem Vorstrafenregister habe erreicht werden können, erläuterte Gastinger. Konkret seien 477 von 559 Totalverbotseintragungen gelöscht worden, die den betreffenden Personen davor 30 Jahre lang zum Teil beträchtliche Nachteile eingebracht hatten: Auf Jobsuche etwa, wenn ein Strafregisterauszug verlangt wurde.
Entschädigungen
Nicht zuletzt aus diesem Grund stelle sich die dringende Frage von Entschädigungen für die Betroffenen, erläuterte Graupner. Er wies auf einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf hin, den die Grünen erarbeitet haben. Dieser sieht neben finanzieller Regelungen auch eine endgültige Aufhebung aller einschlägigen Urteile vor, sodass diese auch gerichtsintern - etwa bei neuerlichen Verfahren gegen die betreffende Person - nicht mehr vorliegen würden.