Der Verfassungsgerichtshof hat ein finales Urteil in Sachen Fußball-Kurzberichterstattung getroffen und die Entscheidung des Bundeskommunikationssenats aufgehoben. Laut VfGH liege es allein beim Fernsehveranstalter, auszuwählen, "welche Szenen er für interessant genug erachtet, um sie seinem Publikum zu präsentieren", hieß es nun im Urteil. Auch die Regelung für die Abgeltung wurde aufgehoben.

Der BKS hatte per Bescheid detailliert festgesetzt, welche Szenen der Fußball-Bundesliga in welchem Zeitausmaß bei Kurzberichten gesendet werden dürfen. Laut VfGH widerspricht das der Meinungsfreiheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und ist somit verfassungswidrig.

ORF 90 Sekunden Sendezeit pro Ereignis

ORF und Premiere hatten das Verfahren vor dem VfGH noch vor dem Wechsel der österreichischen Fußball-TV-Berichterstattung von ATV zum ORF im November vergangenen Jahres angestrebt. Der BKS hatte festgelegt, dass der ORF 90 Sekunden pro Ereignis (also pro Spiel, nicht pro Spieltag) über die Bundesliga berichten darf.

Der Pay-TV-Sender Premiere, der die Exklusivrechte für die Österreichischen Profi-Fußball-Ligen innehat, sah darin sein Recht auf Eigentum und Erwerbsfreiheit verletzt und argumentierte, dass eine derart großzügige Auslegung der "Kurzberichterstattung" die Exklusivrechte entwerten würde. Dem gab der VfGH in seinem Urteil Recht.

Fernsehsender darf Spielszenen auswählen

Der ORF, der zu dem Zeitpunkt keine Rechte erworben hatte, beschwerte sich wiederum auf Grund der inhaltlichen Vorgaben wonach lediglich Sequenzen von spielentscheidender Bedeutung, wie Tore oder Ausschlüsse gezeigt werden dürfen. Laut VfGH liege es aber allein beim Fernsehveranstalter, auszuwählen, "welche Szenen er für interessant genug erachtet, um sie seinem Publikum zu präsentieren", hieß es im nunmehrigen Urteil. Die Regelung für die Abgeltung der Kurzberichterstattung, nämlich mit 1.000 Euro pro Minute, wurde ebenfalls aufgehoben. (APA)