Kiesbauer fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt und reichte eine Klage ein, zumal sie Knecht schon 2004 im Nachrichtenmagazin "profil" verbal recht heftig angegriffen hatte. "Ich denke, dass ich in der Öffentlichkeit als Zuspitzerin bekannt bin. Ich würde nicht einen Schriftsteller mit seinem Erstlingsroman brutal angehen. Aber wenn jemand gewohnt ist, mit der Öffentlichkeit umzugehen und die Öffentlichkeit sucht, ist das anders", gab Knecht nun vor Richterin Brigitte Zeilinger zu bedenken.
Kritik gegen die "Kunstfigur" Arabella
Sie habe ihre Kritik nicht gegen die Person Arabella Kiesbauer gerichtet, sondern gegen "die Kunstfigur, die sie auf dem Bildschirm repräsentiert". Sie kenne den TV-Star persönlich gar nicht, begegne diesem aber "seit über zehn Jahren" im Fernsehen. "Was sie bisher in den deutschen Talkshows gemacht hat, finde ich nicht so gut", stellte Knecht fest. Es sei das Wesen eines TV-Kritikers, sich etwas im Fernsehen anzuschauen und darüber zu schreiben.
"Umfassende Unterlassungserklärung" gefordert
Axel Bauer, der Rechtsanwalt der persönlich nicht erschienenen Moderatorin, zeigte sich zu Vergleichsgesprächen bereit. Voraussetzung für einen allfälligen Vergleich wäre allerdings eine "umfassende Unterlassungserklärung" der Beklagten, Arabella Kiesbauer zukünftig nicht mehr mit überschießender Kritik zu verletzen, so Bauer. Ansonsten sei eine Verurteilung der Journalistin unumgänglich.