Burg Bran in Siebenbürgen wurde 2006 an Habsburger rückerstattet - 1377 errichtetes Gemäuer inspirierte Bram Stoker
Redaktion
,
Bukarest - Rumänien will eine als "Draculas Schloss"
bekannte Burg aus dem Mittelalter von der Familie Habsburg
zurückkaufen. Ein Sprecher eines Kommunalrats in Siebenbürgen sagte
am Montagabend der Nachrichtenagentur Reuters, die
Habsburger wollten 60 Millionen Euro für die Burg Bran (Törzburg)
haben. Rumäniens kommunistische Regierung hatte die Habsburger nach
dem Zweiten Weltkrieg vertrieben und die Burg in Süd-Siebenbürgen
beschlagnahmt. Die Familie erhielt sie im vergangenen Jahr nach einem
längeren Rechtsstreit zurück.
Das Schloss war 1948 von den Kommunisten beschlagnahmt worden.
2001 stellten die Erben einen Antrag auf Rückerstattung. Dominic von
Habsburg ist der Enkel der Königin Maria von Rumänien. Seine Mutter,
Prinzessin Ileana, war mit Anton von Habsburg verheiratet.
Das Schloss Bran wurde 1377 von der damals hauptsächlich von
Siebenbürger Sachsen bewohnten Stadt Kronstadt (Brasov) im Süden
Siebenbürgens errichtet. Im Laufe der Geschichte wechselte es mehrere
Male den Eigentümer. 1920 schenkte die Stadt Brasov das Schloss
Königin Maria für ihre Verdienste um die Vereinigung sämtlicher
Provinzen zu Großrumänien. Es diente fortan als Sommerresidenz der
königlichen Familie, bis diese 1948 von den Kommunisten aus dem Land
vertrieben wurde.
Inspirations für Bram Stokers Roman
Bran diente dem irischen Schriftsteller Bram Stoker als
Inspiration für die Burg des Vampirs Dracula. Allerdings gibt es nur
wenige historischen Anhaltspunkte, dass Bran überhaupt etwas mit dem
walachischen Fürsten Vlad III. Draculea (auch Vlad Tepes - "Vlad, der
Pfähler" genannt), dem historischen Vorbild des Grafen Dracula, zu
tun haben könnte. (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.