Veto
Ursprünglich war vorgesehen, dass Bund und Land je 40 Prozent, die Landeshauptstadt als Host-City sowie die Austragungsgemeinden im Pongau je zehn Prozent des Haftungsrahmen übernehmen. Die Aufsichtsbehörde des Landes legte aber ihr Veto ein, weil die Gemeinden Bischofshofen, Radstadt, Altenmarkt und Flachau keine unbegrenzte Haftung übernehmen dürfen. Dies könnte in einem finanziellen Fiasko für die Kommunen enden. Nach dem vom Landtag nun beschlossenen Modell ist das Risiko der vier Gemeinden mit jeweils 1,7 Millionen Euro begrenzt. Sollte der Zehn-Prozent-Anteil im Fall von Verlusten höher ausfallen, springt das Land ein.
Bewerbungsgegner verzichten auf eine zweite Bürgerbefragung
Gelassener können die Olympia-Werber ab sofort auch die Debatte im eigenen Land sehen. Die Bewerbungsgegner haben ihren Plan, in der Stadt Salzburg eine zweite Bürgerbefragung zu erzwingen, fallen gelassen. Hintergrund der überraschenden Entscheidung ist die Sorge, dass bei einer neuerlichen Abstimmung das Ergebnis vom Frühjahr 2005 nicht mehr erreicht wird. Damals waren in der Stadt 61 Prozent der gültigen Stimmen gegen eine Kandidatur für die Spiele 2014.