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Ex-Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter

Foto: APA/Guenter R. Artinger
Wien – Der Bawag-Skandal hat nun auch den einstigen Generaldirektor des Konsum Österreich, Hermann Gerharter, eingeholt. Unter der Aktenzahl 242 Ur 4/07z laufen am Wiener Landesgericht für Strafsachen Voruntersuchungen gegen den heutigen Pensionisten; Gerharter wird der Teilnahme an einer Unterheuehandlung von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner verdächtigt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Die aktuelle Auswirkung, mit der sich der Ex-Chef der 1995 in Ausgleich gegangen Konsumgenossenschaft herumschlagen muss: Die Justiz hat, wie in einem Teil der Ausgabe von Mittwoch berichtet, ein Konto Gerharters eingefroren, auf dem rund 700.000 Euro liegen. Einen entsprechenden Bericht der Salzburger Nachrichten bestätigt Gerharters Anwalt, Manfred Ainedter, im Gespräch mit dem STANDARD.

Das Geld habe Gerharter zur Seite gelegt, um die Verfahrenskosten und Gebühren seiner beiden Strafverfahren zu bezahlen. Hintergrund: Im Juli 2001 war der Ex-Konsum-Chef wegen fahrlässiger Krida zu zehn Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 180.000 Schilling verurteilt worden; die Sachverständigengebühren, die der Verurteilte zahlen muss, betragen 580.000 Euro. "Diese Gebühren wurden ihm aber bis heute noch nicht vorgeschrieben, dafür war das Geld da", erklärt Ainedter.

Darüber hinaus wurde Gerharter 2002 wegen betrügerischer Krida zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, weil er (verkürzt dargestellt) sein Vermögen kurz vor Insolvenzeröffnung seiner Familie überschrieben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen hatte.

Bekommen hat Gerharter die rund 700.000 Euro von der Bawag – und zwar per Kreditvertrag, der im Sommer 2002 in der Ära Helmut Elsner geschlossen wurde. "Cash ausbezahlt wurden rund 550.000 Euro" (Ainedter) dann im März 2003, kurz bevor sich Elsner in die Pension zurückzog. Die Darstellung, wonach dieser Gerharter das Geld in seinem Büro "im Plastiksackerl rübergereicht" habe, bestreitet Ainedter ("Blödsinn"), es habe sich um eine Aktentasche gehandelt. Elsners Anwalt, Wolfgang Schubert, dazu: "Elsner hat Gerharter überhaupt kein Bargeld überreicht." Strafrechtlich relevant ist aber sowieso eine ganz andere Frage: Ob es als Untreue zu werten ist, dass die Bawag die Schulden Gerharters als uneinbringlich abgeschrieben hat, obwohl sie zuvor auf deren Rückzahlung verzichtet hatte. Wie Ainedter bestätigt, hat die Bank Gerharter im März 2003 die Rückzahlung des Kredits samt Abdeckung seines Kontos (in Summe rund 700.000 Euro) erlassen. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11.1.2007)