Überwachung der Umsetzung
Dort, wo keine eindeutige EU-Kompetenz gegeben sei, müssten sich die Mitgliedsländer stärker auf gemeinsame Maßnahmen und Ziele einigen, und die EU-Kommission müsste die Überwachung der Umsetzung übernehmen, forderte Swoboda in einer Aussendung. Ebenso unkonkret bleibe das Energiepapier, was den Ausbau der Infrastruktur betrifft, etwa hinsichtlich der für Österreich interessanten Gaspipeline "Nabucco". Hier seien klare Aussagen nötig wie auch hinsichtlich der Neugestaltung der Energiebeziehung zu Russland.
Reinhold Mitterlehner, Vize-Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) forderte am Mittwoch angesichts des Energiepakets der EU-Kommission "rasch konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung eines funktionierenden europäischen Energie-Binnenmarktes als Fundament einer gemeinsamen Energiepolitik". Die Symptome von schlecht funktionierendem Wettbewerb würden sich nämlich häufen: Auf europäischer Ebene würden große Zusammenschlüsse und die unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinien dazu führen, dass es kaum Wettbewerb auf den Energiemärkten gibt.
Grenzüberschreitender Handel
Ein ungleicher Informationsstand bei Marktteilnehmern, Engpässe im grenzüberschreitenden Handel sowie unzureichende und uneinheitliche Kompetenzen der Regulatoren hätten erheblich zu den massiven Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre beigetragen, so Mitterlehner in einer Aussendung. Ein Schlüsselelement für mehr Transparenz und Wettbewerb sei die Nachschärfung und bessere Durchsetzung der geltenden Unbundling-Bestimmungen. Die unzureichende Trennung von Erzeugungs-, Versorgungs- und Netztätigkeit habe weiterhin negative Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer.
Der Fachverband Gas Wärme (FGW) meinte am Mittwoch, das Energiestrategiepaket der EU-Kommission sei "ein Debattenbeitrag, aber keine Lösungsvorschlag". Es bestehe die Gefahr, dass Infrastruktur zum Spekulationsobjekt wird, so die Vertreter der Erdgas- und Fernwärmeunternehmen Österreichs. Durch das vorgeschlagene Unbundling - die vollständige eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Vertrieb - wären Länder und Gemeinden gezwungen, ihre Netze auch branchenfremden Investoren anzubieten, die zu Gunsten der Gewinnmaximierung wichtige Aspekte der Versorgungssicherheit vernachlässigen könnten.