Der Bundeskommunikationssenat erinnert in seiner Entscheidung gegen die Antenne: Laut Verwaltungsgericht "erfolgt mit der Erteilung der Zulassung nicht die Genehmigung der Veranstaltung irgendeines Hörfunkprogramms". Originell die Erklärung der Betreiber (laut Senat): "Schlager" sei nur deutsche Übersetzung für "Hit", "volkstümlich" habe "die gleiche Bedeutung wie der englische Begriff 'popular'", daher "auch englischsprachige Titel".
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Fellner zu Volksmusik verurteilt
Antenne Oberösterreich will Verwaltungsrichter anrufen gegen Entscheid des Bundeskommunikationsenats über Musikformat
Wien, Wels, Salzburg und Teile Tirols bestrahlen die Brüder Fellner mit ihren Antenne-Radios. Wels droht nun Lizenzentzug, weil es statt (laut Lizenz) Schlagern und Volkstümlichem Oldies und Hits spielt.
Die Antenne Oberösterreich wird die Entscheidung des Bundeskommunikationssenates jedenfalls beim Verwaltungsgerichtshof, möglicherweise auch beim Verfassungsgerichtshof anfechten, sagte Managerin Johanna Papp auf Anfrage von etat.at. (fid/DER STANDARD, Printausgabe, 12.1.2007)