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Anfangshürden, sagen die fünf Frauen in der Männerdomäne, seien durchaus da. Das beginne bei Berührungsängsten und reiche bis zu fehlenden Seilschaften. Und, sagen die Fünf unumwunden, sie mussten ihre männlichen Vorgesetzten in der traditionsreichen Kanzlei Schönherr davon überzeugen, dass sie genauso hart arbeiten können und wollen wie ein Mann. Aber: Auch auf Mandantenebene sei das häufigere Gegenüber männlich, also seien diese Herausforderungen auch extern gegeben.

So offen wie die Junior-Partnerinnen (Gudrun Stangl, M&A, Ursula Rath, Banken & Finanzrecht, Ulrike Langwallner, Immobilienrecht, Antje Prisker, EU & Competition, Elke Napokoj, Gesellschaftsrecht) über Startbedingungen reden, so offen tun sie auch ihre Einschätzung bezüglich der so stark forcierten "Work-Life-Balance" kund: Eine längerfristige Unterbrechung durch etwa ein postgraduales Studium oder durch eine Kinderpause wird eindeutig als Hemmnis gesehen. "Wer nichts arbeitet, verdient nichts" komme bei Rechtsanwältinnen als Freiberufler noch dazu. Auch die treuesten Mandanten müssten sich an andere wenden, wenn die gewohnte Ansprechperson länger nicht verfügbar sei. Diese Mechanismen räumen sie aber auch anderen Branchen ein, daher: "Schablonenhafte Karenzprogramme sind letztlich Lippenbekenntnisse."

Was zähle, sind sie überzeugt, seien Leistung und Kompetenz. Und diese Spielregeln seien für Männer und Frauen gleich. (red, Der Standard, Printausgabe 13./14.1.2007)