Das Geschäft mit Marken- und Produktpiraterie macht laut einer OECD-Studie "nur" zwei Prozent des Welthandels aus
Redaktion
,
Hamburg - Der Schaden, der weltweit durch Marken- und
Produktpiraterie entsteht, ist nach einem Bericht der "Financial
Times Deutschland" (Montag-Ausgabe) von seinem Volumen her nicht so
groß wie bisher geschätzt. Dies gehe aus einer noch
unveröffentlichten Studie der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor, deren Entwurf der
Zeitung vorliege. Darin gebe die OECD allerdings keine Entwarnung:
Der Handel mit gefälschten Produkten nehme weiter zu, die Gefahr für
die Verbraucher - etwa durch unechte Medikamente oder falsche
Automobilteile - steige.
Schätzungen
Die Autoren der Studie schätzen laut dem Bericht, dass weltweit
weniger als 176 Milliarden US-Dollar (rund 136 Milliarden Euro) mit
Fälschungen umgesetzt werden. Das entspräche nur rund zwei Prozent
des Welthandels. Sie geben zu bedenken, dass auf Grund von
Erhebungsproblemen der Zollbehörden alle Berechnungen Schätzungen
bleiben müssten. Der neue Wert liege deutlich unter bisherigen
Schätzungen, die von einem jährlichen Handelsvolumen mit gefälschter
Ware von 500 bis 600 Milliarden Dollar ausgingen.
In einer Umfrage unter Zollbeamten aus 50 Staaten gaben laut "FTD"
mehr als die Hälfte aller Befragten an, dass der Handel mit
Fälschungen zugenommen habe. Besorgt habe sich die OECD über die
schädlichen Auswirkungen von Produkt- und Markenpiraterie bei
Lebensmitteln und Arzneien gezeigt. Auch gelänge es den Piraten
vermehrt, ihre Produkte in legale Vertriebskanäle zu schmuggeln. Das
organisierte Verbrechen spiele eine zentrale Rolle beim Vertrieb der
Ware. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.