In Straßburg konstituierte sich am Montag eine Fraktion der Rechten im EU-Parlament. Mit dabei ist die Großrumänische Partei, deren Führer Corneliu V. Tudor "Zigeuner liquidieren" wollte, der brutal gegen ungarische Minderheiten vorging und wie die bulgarische "Ataka" vor einer "jüdischen Weltverschwörung" warnte. Dazu kommt der französische Front National, gegen dessen Fraktionschef Bruno Gollnisch momentan Ermittlungen wegen Holocaust-Äußerungen laufen, dazu stoßen noch die italienischen Neofaschisten und der FPÖ-Mandatar Andreas Mölzer.
Dieser sagte im November dem Standard, am wichtigsten sei, ob diese Leute demokratisch legitimiert seien. Ein feiner Einblick in die Strategie der neuen Fraktion.
Genau in dieser liegt das Kernproblem. Ebenso wie die Meinungsfreiheit ist die rechtliche Immunität und der besondere Schutz der gewählten Abgeordneten ein wichtiger Grundsatz der Demokratie.
Man mag die Äußerungen dieser ultrarechten Rabauken verletzend, beleidigend, aufhetzend und menschenverachtend finden und es verabscheuen, dass diese Menschen auch noch als Fraktion in den verstärkten Genuss von EU-Steuergeldern gelangen: Sie sind von ihren Wählern entsandt. Und profitieren vor allem in den Ländern des früheren Ostblocks davon, dass es aus historischen Gründen keine Verbotsgesetze gibt.
Doch auch in Westeuropa scheiterte ein EU-weites Hakenkreuz-Verbot vor eineinhalb Jahren am Veto Großbritanniens, Schwedens, Dänemarks und der Niederlande. Die Meinungsfreiheit sei das wichtigere Gut, argumentierten diese Länder.
Den erneuten Versuch, das Gesetz durchzubringen, unternimmt die deutsche Justizministerin und derzeitige Ratsvorsitzende Brigitte Zypries. Sie will eine klare Trennlinie ziehen und deutlich machen, wo Meinungsfreiheit endet und der Aufruf zu Gewalt und Diskriminierung beginnt - kein einfaches, aber ein notwendiges Unterfangen, wie der Parlamentsalltag bald zeigen wird.
Dabei sollte gegen die Meinungsfreiheit entschieden werden, wenn - wie in rechtsradikalen Kreisen oft üblich - formell "nur eine Meinung" geäußert wird, dahinter aber ganz andere Intentionen stehen. Die Aussage, dass "Zigeuner liquidiert" werden sollten, richtet sich von selbst. Aber was, wenn wild gewordene Funktionäre der Großrumänischen Partei bedauern, dass "heute so ein großer Mangel an Stacheldraht und Zyklon B" herrsche? Oder wenn jemand wieder einmal bezweifelt, dass sechs Millionen Juden ermordet worden sind? Ist das dann freie Meinungsäußerung oder politische Agitation?
Ein entsprechendes EU-weites Verbotsgesetz muss hier Klarstellungen treffen, und dennoch wird es keine leichte Aufgabe für die Richter. "Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie andere Menschen einschränkt, verletzt oder gar zu Straftaten aufruft", hat Zypries als Arbeitsmotto ausgegeben. Dabei könnte ihr die Bildung der Rechtsfraktion zu Hilfe kommen: Die Tatsache, dass Parteien und Abgeordnete, die zu Völkermord und Verfolgung aufrufen, locker ins Parlament kommen und sich dabei hinter der Demokratie verstecken können, ist nicht hinzunehmen - auch, wenn die Meinungsfreiheit für Großbritannien und die anderen bisherigen Gegner eines Verbotsgesetzes bisher offenbar das wichtigere Gut war. Und es sollte sich auch von selbst verstehen, dass nach diesem Gesetz Verurteilte sich keiner Wahl in der EU mehr stellen dürfen.