Wien - Selbst gebastelte Word-Dokumente, zurechtgebogene Excel-Dateien, eigenwillige Farbgestaltungen: Ab März soll bei der Polizei endgültig damit Schluss sein. Dann soll nämlich das Projekt IPOS, ein einheitliches EDV-System der Exekutive, mit dem es derzeit, wie berichtet, noch Schwierigkeiten gibt, abgeschlossen sein. Das digitale Zeitalter in der behördlichen Aufarbeitung von Verbrechen geht dagegen weiter: Die elektronische Kooperation zwischen Polizei und Justiz wird heuer in Pilotprojekten gestartet.

Einheitliche Maske

Fast sieben Jahre Arbeit und rund vier Millionen Euro hat es gekostet, bis österreichweit Gesetzeshüter ihre Daten in eine einheitliche Maske eingeben konnten, zieht Projektleiter Peter Stückler vom Innenministerium im Gespräch mit dem Standard Bilanz. Dass es in der Bundeshauptstadt, wo das neue System erst Anfang Jänner in Echtbetrieb ging, teilweise noch (bedien-)technische Probleme gibt, streitet Stückler nicht ab. Die Vorteile der von zwei österreichischen Unternehmen entwickelten Software seien aber klar: Daten müssten vom Beamten nur einmal eingegeben werden und könnten auch von anderen Applikationen wie der Kriminalstatistik genutzt werden. Vor allem könne der elektronische Akt auch über Landesgrenzen verschickt werden.

Und auch an andere Behörden, wie die Justiz. Dort wird im Zuge der Reform der Strafprozessordnung nämlich an einer Schnittstelle gearbeitet, um die Polizeianzeigen automatisch in einen Gerichtsakt zu bekommen, wie Christian Pilnacek vom Justizministerium erklärt. Dass die Aktenordner in den Verhandlungssälen von Laptops abgelöst werden, auf denen der "elektronische Akt" gespeichert ist, glaubt er allerdings nicht. Schließlich gäbe es schon jetzt digitalisierte Informationen "aber das hat die Drucker mehr belastet als es vorher der Fall war." Den schriftlichen Akt werde es schon aus Gründen der Lesbarkeit immer weiter geben, ist Pilnacek überzeugt.

Ändern könnte sich aber der Aufbau der Gerichtsakten. Derzeit seien die nämlich chronologisch angelegt, auch jede bezahlte Gebühr wird vermerkt. Eine thematische Gliederung, beispielsweise nach Polizeierhebungen, Gutachten und Zeugenaussagen, sei hier denkbar und auch in elektronischer Form leichter zu bewerkstelligen, genauso wie die Archivierung. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe, 17.01.2006)