"Fußfessel" für Haftentlassene: Der digitale Aufpasser hat versagt
Viele Fehlalarme bei Sat-gesteuerter "Fußfessel" für Haftentlassene
Redaktion
,
Wien - Eigentlich sollten schon 120 bedingt Haftentlassene ein elektronisches Fußband um den Knöchel tragen. Doch ein Jahr nach Start des Pilotversuches, der die überfüllten Gefängnisse entlasten sollte, sind nur 18 "telemetrierte" Exhäftlinge geblieben. Grund: Das Satelliten-gesteuerte Aufpassersystem ist "noch nicht ausgereift", zog Alfred Steinacher von der Vollzugsdirektion am Mittwoch Bilanz.
Satelliten-Navigation im Straßenverkehr
Im Prinzip funktioniert das System ähnlich wie die Satelliten-Navigation im Straßenverkehr: Bedingt entlassene Häftlinge werden mit der "elektronischen Fußfessel" ausgestattet, die via Handy mit einem Satelliten verbunden ist und so den Standort des Entlassenen an eine Überwachungszentrale meldet. So weit die Theorie, doch in der Praxis machte die Satellitennavigation immer wieder Probleme, berichtet auch Andreas Zembaty vom Bewährungs- und Opferhilfe-Verein Neustart. So habe etwa starker Schneefall den Kontakt zwischen Fußfessel und Satellit unterbrochen und so einen Fehlalarm ausgelöst. Insgesamt seien es zu viele Fehlalarme gewesen.
Festnetztelefone
Zembaty betont, dass es in keinem Fall einen Polizeieinsatz gegeben habe, immer hätten die Bewährungshelfer die Situation im Griff gehabt, aber derzeit sei das System "in einem erweiterten Maße nicht mit gutem Gewissen einsetzbar". Jetzt sollen einfachere Systeme getestet werden, die ausschließlich über Festnetztelefone funktionieren. Der Nachteil: Betroffene dürfen dabei nicht mehr das Haus verlassen. Der "elektronische Hausarrest" könnte als Ersatz für Untersuchungshaft oder kurze Freiheitsstrafen eingesetzt werden. (simo, DER STANDARD Printausgabe 18.1.2007)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.