Weil es immer mehr Klagen gegen Prüfer gebe, bestehe "die reale Gefahr, dass eines der vier großen Unternehmen der Branche mit Ansprüchen konfrontiert wird, die seine Existenz bedrohen", sagte McCreevy. Die Pläne dürften in einigen EU-Regierungen auf Widerstand stoßen, weil damit letztlich die Rechte von Aktionären beschnitten würden.
Haftungsbeschränkung
Sollte ohne eine Haftungsbeschränkung eine der nur noch vier großen weltweiten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften an Schadenersatzklagen zu Grunde gehen, könnte dies nach Befürchtungen der Kommission den Wettbewerb weiter einschränken. In Deutschland und einigen weiteren Ländern gibt es bereits Haftungsobergrenzen.
Derzeit teilen sich Ernst & Young, PricewaterhouseCoopers, Deloitte und KPMG fast alleine weltweit die Buchprüfung der börsennotierten Unternehmen auf. Die frühere fünfte große Prüfungsgesellschaft Arthur Andersen hatte den Skandal um den US-Energiehändler Enron nicht überlebt.
Zusammenbrechen droht
Nach einer Studie im Auftrag der EU-Kommission droht ohne eine Haftungsobergrenze der Zusammenbruch einer weiteren Prüferfirma. Demnach laufen derzeit 16 Verfahren mit Schadenersatzforderungen von jeweils 200 Mio. Dollar (155 Mio. Euro) oder mehr, in fünf Fällen geht es sogar um Forderungen von mindestens einer Milliarde Dollar. "Wenn auch einer einer davon schief geht, dann würde das den Prüfer mit Sicherheit zusammenbrechen lassen", hatte der Vorsitzende der Interessenvertretung der vier Prüfer, Jeremy Jennings, gewarnt.
In Deutschland gilt eine Haftungsobergrenze von vier Mio. Euro je Prüfung. Dass dies zum Musterfall für alle 27 EU-Staaten wird, galt allerdings als unwahrscheinlich.