Der Vize-Chef der französischen rechtsextremen Partei Front National (FN) hatte 2004 gesagt, er stelle "die Hunderttausenden, die Millionen Toten" in den NS- Lagern nicht in Frage. Auch die Existenz von Gaskammern bestreite er nicht. Es müsse aber eine "freie Debatte" darüber geben, wie die Menschen in den Lagern gestorben seien.
Im November hatte Gollnisch vor Gericht seine Aussage zurückgenommen. Auf die Frage, ob er der Aussage zustimme, dass die Gaskammern von den Nazis zur organisierten Ermordung der europäischen Juden genutzt wurden, hatte er gesagt: "Vollkommen. Ich bejahe das in meiner Antwort."
Mit seinem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 10.000 Euro, aber keine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Richter verlangten zudem, dass das Urteil in den Medien veröffentlicht wird, deren Journalisten 2004 über Gollnischs Pressekonferenz berichtet hatten. Auf das "Bestreiten der Existenz von Verbrechen gegen die Menschheit" steht in Frankreich bis zu ein Jahr Gefängnis.