Andreas Unterberger, Chefredakteur der "Wiener Zeitung", weist die Angriffe gegen seine Zeitung rund um den Gastkommentar des Irving-Verteidigers Herbert Schaller zurück. Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) sowie die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hatten einen Skandal geortet, weil "jemandem wie Schaller im offiziellen Organ der Republik Österreich Platz für eine Apologie der Holocaustleugnung eingeräumt wird". Aus dem Kommentar eine "Holocaustleugnung" herauszulesen sei eine "glatte Unterstellung", nichts dergleichen finde sich in dem Text, reagierte Unterberger in einem Schreiben.

"Ausgewiesener Gastkommentare"

"Es ist die Verhaltensweise totalitärer Staaten, wenn man Anwälte für die Taten ihrer Klienten verantwortlich macht, und wenn man Medien mit der Meinung klar als solcher ausgewiesener Gastkommentare oder gar von andernorts angeblich beziehungsweise wirklich gemachter Äußerungen identifiziert", so die deutliche Stellungnahme des Chefredakteurs. Unterberger verwies außerdem auf die Grund- und Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung, der Institution des freien Rechtsanwalts, des "gesetzlichen Richters" und der Medienfreiheit, für die er sich "immer einsetzen" werde.

"Politisch erwünscht"

Schaller hatte in seinem Gastkommentar unter anderem den Wiederbetätigungs-Paragrafen im NS-Verbotsgesetz (Par. 3g) als "inhaltlich völlig unbestimmt" kritisiert und dem Obersten Gerichtshof vorgeworfen, sich mit der Bestätigung des Schuldspruchs gegen Irving im September 2006 "politisch erwünscht verhalten" zu haben. "Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er (...) freigesprochen worden", so Schaller. Zum Vorwurf der Holocaustleugnung gegen Irving meinte er, dass man "sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten" dürfe.

Kultusgemeinde fordert Abberufung von Unterberger

Für die Kultusgemeinde hat Schaller damit "in der 'Wiener Zeitung' Gelegenheit bekommen, seine einschlägige Sicht, wonach die Leugnung des Holocaust lediglich eine Meinung sei und das NS-Verbotsgesetz zu verurteilen sei, darzulegen". Die IKG ortete "in einer Blattlinie, die derartiges ermöglicht, einen Skandal ersten Ranges" und forderte vom Eigentümer der "Wiener Zeitung", der Republik Österreich, die Abberufung Unterbergers. (APA)