"Es ist die Verhaltensweise totalitärer Staaten, wenn man Anwälte für die Taten ihrer Klienten verantwortlich macht, und wenn man Medien mit der Meinung klar als solcher ausgewiesener Gastkommentare oder gar von andernorts angeblich beziehungsweise wirklich gemachter Äußerungen identifiziert", so die deutliche Stellungnahme des Chefredakteurs. Unterberger verwies außerdem auf die Grund- und Menschenrechte auf freie Meinungsäußerung, der Institution des freien Rechtsanwalts, des "gesetzlichen Richters" und der Medienfreiheit, für die er sich "immer einsetzen" werde.
Zitat Schaller
Schaller hatte in seinem Gastkommentar unter anderem den Wiederbetätigungs-Paragrafen im NS-Verbotsgesetz (Par. 3g) als "inhaltlich völlig unbestimmt" kritisiert und dem Obersten Gerichtshof vorgeworfen, sich mit der Bestätigung des Schuldspruchs gegen Irving im September 2006 "politisch erwünscht verhalten" zu haben. "Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er (...) freigesprochen worden", so Schaller. Zum Vorwurf der Holocaustleugnung gegen Irving meinte er, dass man "sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten" dürfe.