Wien - Die Zahl der Frühpensionen hat Ende 2006 mit 122.870 einen neuen Tiefstwert erreicht. Es ist die niedrigste Zahl an vorzeitigen Alterspensionen seit fast 13 Jahren. Zuletzt war im April 1994 der Wert mit 121.893 etwas geringer gewesen. In Österreich nähert man sich damit dem bisherigen absoluten Tiefstwert an, der 1993 mit 113.485 im Jahresschnitt erreicht worden war. Bis dahin hatte es ein Sinken dieser Pensionsmöglichkeit gegeben, danach war sie gestiegen und hatte im Oktober 2000 mit 241.361 den Rekordwert erreicht.

Seit Oktober 2000 und dem Beginn der ersten Pensionsreform durch die damalige schwarz-blaue Regierung ist damit die Zahl der vorzeitigen Alterspensionen um 118.491 oder 49,1 Prozent zurückgegangen. Die als neue Möglichkeit der Frühpension eingeführte so genannte Korridorpension wird unterdessen immer häufiger in Anspruch genommen. Waren es im März 2006 lediglich 91 Männer, gab es bis Dezember des Vorjahres eine Steigerung auf 1.113.

Saftige Abschläge

Der Unterschied zwischen Korridor und alter Frühpension ist derzeit im Wesentlichen, dass es für die neue Möglichkeit des vorzeitigen Pensionsantritts pro Jahr saftige Abschläge von 4,2 Prozent gibt. Das ist doppelt so hoch wie für die bisherige Frühpension. Der Korridor kann ab dem Alter von 62 Jahren und damit nur von Männern in Anspruch genommen werden, neu ist, dass bei einer Weiterarbeit über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum 68. Lebensjahr Zuschläge in derselben Höhe von 4,2 Prozent auf die Pension gezahlt werden. Das heißt, dass die fiktive Höchstpension um maximal 12,6 Prozent höher liegt als bisher, die niedrigste Korridorpension um genau diesen Prozentsatz geringer ist als die für den Einzelfall errechnete Pension.

Die rot-schwarze Regierung möchte nun diese hohen Abschläge von maximal 4,2 Prozent jährlich halbieren. Dazu ist nach Angaben aus dem Sozialministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in den nächsten zwei Wochen ein Ergebnis präsentieren soll. Bis dato habe es noch keine Sitzung gegeben. Die neue Regelung könnte jedenfalls rückwirkend mit 1.1.2007 beschlossen werden. Für jene Personen, die bereits 2006 den Korridor in Anspruch genommen haben, dürfte geplant sein, dass die Betroffenen entschädigt werden, wenn sie einen Antrag stellen. Ob eine Halbierung des Abschlags auch eine Halbierung des Zuschlags für jene Personen bedeutet, die über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten, ist ebenfalls noch nicht geklärt. (APA)