Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat
die Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
gegen die Druckerhersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox
zurückgewiesen. Die Druckerhersteller entgingen somit einer Zahlung, die
sich auf bis zu 400 Mio. Euro summieren könnte. "Erstmals hat ein
deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben
abgelehnt", sagte Markus Wirtz, Rechtsanwalt der Kanzlei Taylor Wessing
und Vertreter der Druckerhersteller vor Gericht. "Dieses Urteil spielt
keine Rolle, denn die grundsätzliche Frage, ob Drucker abgabepflichtig
sind, liegt derzeit vor dem Bundesgerichtshof", unterstreicht Ferdinand
Melichar, Geschäftsführer der VG Wort, im pressetext-Gespräch.
Studie zum Nutzungsverhalten bei Druckern
Die VG Wort werde Berufung einlegen, wie Melichar bestätigte. Die
Rechtsvertretung der Druckerhersteller argumentierte im Verfahren, dass
Drucker im Alltag in keinem nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung
genutzt werden. "Eine GfK-Studie zum Nutzungsverhalten bei Druckern
ergab, dass weniger als fünf Prozent der Drucker für die Vervielfältigung
von urheberrechtlich geschützten Inhalten verwendet werden," so Wirtz
gegenüber pressetext. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied hingegen
im Mai vergangenen Jahres, dass Drucker abgabepflichtig sind. Diese
Entscheidung schwebe nun vor dem Bundesgerichtshof, so Melichar weiter.
300 Euro für
jedes Druckergerät
Die VG Wort, die sich für eine gerechte Vergütung des geistigen Eigentums
einsetzt, ist erstmals von einem Gericht zurückgewiesen worden. Sie hatte
argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden
könnten und daher rückwirkend ab 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für
jedes Druckergerät verlangt.
Die Klage der VG Wort ist nur ein Mosaikstein im Streit um die
Urheberrechtsabgaben, der seit mehreren Monaten zwischen Urhebern und
Geräteherstellern schwelt. Hintergrund ist dabei der Entwurf für die
Urheberrechtsreform Korb 2. Darin ist unter anderem geplant, die
pauschale Urhebervergütung durch eine Prozentabgabe zu ersetzen, die fünf
Prozent des Gerätepreises nicht übersteigen darf. Die Urheber befürchten
dadurch Verluste in Millionenhöhe. (pte)