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Juan Ignacio de Juana Chaos auf einem Archivbild von Oktober 2006.

Foto: AP/EMILIO NARANJO
Madrid/Wien - Nach 77 Tagen Hungerstreik hat in Spanien ein ETA-Führer erleichterte Haftbedingungen für sich erreicht. Die Staatsanwaltschaft am Staatsgericht (Audiencia Nacional) hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag beim Gericht gestellt, weil sich der Gesundheitszustand von Inaki de Juana Chaos deutlich verschlechtert hatte. Sollte das Gericht dem Antrag der Ankläger stattgeben, würde die Haft in Hausarrest umgewandelt, berichtet die Tageszeitung "El Pais" in ihrer Internetausgabe. Der ETA-Terrorist sitzt seit 18 Jahren in Haft. Er wurde wegen Mordes in 25 Fällen zu mehr als 3.000 Jahren Haft verurteilt.

Plötzlicher Tod möglich

Bei einer Freilassung stünde De Juana unter ständiger Polizeiaufsicht, um ein Untertauchen oder eine Flucht zu verhindern. Als zweite Variante wird erwogen, De Juana mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten, um seinen Aufenthaltsort ständig kontrollieren zu können. De Juana ist derzeit in einem Madrider Spital untergebracht. Einem Gutachten der behandelnden Ärzte zufolge bestehe ein "hohes Risiko", dass der Hungerstreikende innerhalb von kürzester Zeit sterben oder irreversible körperliche Schäden davontragen werde. Selbst ein plötzlicher Tod werde nicht ausgeschlossen.

Furcht vor Nachahmung

Die Verteidiger von De Juana machen sich für eine bedingte Freilassung ihres Klienten stark. Dagegen besteht die spanische Vereinigung der Opfer des Terrorismus darauf, dass er inhaftiert bleibt. Sie befürchtet, dass sich bei einer Freilassung auch andere ETA-Häftlinge durch Hungerstreiks freizupressen versuchten. Ähnlich äußerte sich der Chef der oppositionellen Volkspartei, Mariano Rajoy, die massive Kritik an der angeblich zu nachlässigen Haltung der sozialistischen Regierung gegenüber den baskischen Terroristen übt. "Was würde in Spanien passieren, wenn alle ETA-Häftlinge diesem Beispiel folgten und einen Hungerstreik begännen?"

De Juana befand sich schon einmal - von August bis September des vergangenen Jahres - in Hungerstreik. Das Gericht erlaubte damals den behandelnden Ärzten, dass sie den Häftling künstlich ernähren dürfen. Daraufhin wurde ihm eine Magensonde eingesetzt. Diesmal bezeichnen die Ärzte ein ähnliches Vorgehen aber in Hinblick auf den schlechten Gesundheitszustand von De Juana als "riskant". (APA)