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Peter Hartz kann aufatmen. Er muss nicht ins Gefängnis, sondern nur zahlen.

Foto; Sean Gallup/Getty Images
Braunschweig – Peter Hartz muss nicht ins Gefängnis. Der ehemalige Personalvorstand des Volkswagen-Konzerns wurde am Donnerstag vom Landgericht Braunschweig im ersten Prozess der VW-Schmiergeld- und Lustreisen-Affäre zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Das sind, gemessen an den Einkünften des 65-Jährigen, 576.000 Euro. Hartz war wegen Untreue in 44 Fällen (einer wog besonders schwer) sowie 23facher Begünstigung des Betriebsrates angeklagt gewesen.

Das Gerichtsverfahren gegen Hartz hatte nur zwei Tage lang gedauert. Nach dem ersten Prozesstag am 17. Jänner erschien Hartz am Donnerstag zum zweiten Mal vor dem Landgericht. Er selber äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, sondern ließ durch seinen Anwalt Egon Müller noch einmal das Geständnis vom ersten Prozesstag bestätigen. Ja, sein Mandant habe dem ehemaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert zehn Jahre lang Sonderboni in der Höhe von rund zwei Millionen Euro zugeschanzt ohne dafür eine konkrete Gegenleistung zu verlangen, sagte dieser und erläuterte das Vorgehen so: "Es ging um eine Position, in der man den anderen einkauft." Denn es seien wichtigen Entscheidungen angestanden, die innerhalb des Konzerns nur mit dem Einverständnis des Betriebsrats getroffen werden konnten, erklärte Müller in Anspielung auf die in diesem Zeitraum eingeführte Vier-Tage-Woche. Volkert habe schließlich "Hunderttausende" hinter sich bringen können. Müller: "Ein Mann wie Volkert verfügte über ein Charisma, das hat er erkannt und das hat er eingekauft."

Abhängig von Volkert Am zweiten und letzten Prozesstag ließ Hartz auch durchblicken, dass er von Volkert abhängig gewesen sei. Denn ohne dessen Zustimmung wäre Hartz 1993 nicht VW-Personalvorstand geworden. "Es ging um gegenseitigen Kauf", sagte sein Anwalt. Erneut wies Hartz‘ Rechtsbeistand darauf hin, dass der Ex-VW-Vorstandschef und nunmehrige Chef des Aufsichtsrats, Ferdinand Piëch, die Zahlungen weder angewiesen habe, noch von ihnen wusste. Alles sei die Idee von Hartz gewesen, dieser habe auch kein „Schmier-System“ eines Vorgängers übernommen.

Strafmildernd für Hartz wirkte, dass er meinte, zum Wohle von VW zu handeln und dass er sich niemals selber bereichert hatte. Kritik am "ausgemauschelten" Strafmaß war schon vor dem Urteil laut geworden: Weil Hartz voll geständig war, verzichtete die Staatsanwaltschaft, Prostituierte als Zeuginnen zu laden. Hartz war im Juli 2005 als VW-Manager zurückgetreten. Er lebt heute in seiner saarländischen Heimat, wo er Unternehmen berät. (Birgit Baumann, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.1.2006)