Das Gerichtsverfahren gegen Hartz hatte nur zwei Tage lang gedauert. Nach dem ersten Prozesstag am 17. Jänner erschien Hartz am Donnerstag zum zweiten Mal vor dem Landgericht. Er selber äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, sondern ließ durch seinen Anwalt Egon Müller noch einmal das Geständnis vom ersten Prozesstag bestätigen. Ja, sein Mandant habe dem ehemaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert zehn Jahre lang Sonderboni in der Höhe von rund zwei Millionen Euro zugeschanzt ohne dafür eine konkrete Gegenleistung zu verlangen, sagte dieser und erläuterte das Vorgehen so: "Es ging um eine Position, in der man den anderen einkauft." Denn es seien wichtigen Entscheidungen angestanden, die innerhalb des Konzerns nur mit dem Einverständnis des Betriebsrats getroffen werden konnten, erklärte Müller in Anspielung auf die in diesem Zeitraum eingeführte Vier-Tage-Woche. Volkert habe schließlich "Hunderttausende" hinter sich bringen können. Müller: "Ein Mann wie Volkert verfügte über ein Charisma, das hat er erkannt und das hat er eingekauft."
Abhängig von Volkert Am zweiten und letzten Prozesstag ließ Hartz auch durchblicken, dass er von Volkert abhängig gewesen sei. Denn ohne dessen Zustimmung wäre Hartz 1993 nicht VW-Personalvorstand geworden. "Es ging um gegenseitigen Kauf", sagte sein Anwalt. Erneut wies Hartz‘ Rechtsbeistand darauf hin, dass der Ex-VW-Vorstandschef und nunmehrige Chef des Aufsichtsrats, Ferdinand Piëch, die Zahlungen weder angewiesen habe, noch von ihnen wusste. Alles sei die Idee von Hartz gewesen, dieser habe auch kein „Schmier-System“ eines Vorgängers übernommen.