Die Übernahme des Festnetz- und Internetbetreibers eTel durch den Marktführer Telekom Austria (TA) könnte mit Auflagen bei den Wettbewerbshütern durchgehen. "Persönlich glaube ich, dass es möglich sein könnte, dass man einvernehmlich zu einem Auflagenpaket kommt", sagte der Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde, Walter Barfuß, in einem Interview mit dem "Kurier" (Freitagausgabe). Dennoch wird das Genehmigungsverfahren beim Kartellgericht landen und damit wohl noch mehrere Wochen dauern.

"Fragen Sie mich bitte nicht nach den Inhalten des Pakets"

"Wir werden sicher beim Kartellgericht einen Prüfungsantrag stellen", kündigte Barfuß im Interview an. Ein solches Gerichtsverfahren kann laut Gesetz bis zu fünf Monate in Anspruch nehmen. Wie eine mögliche einvernehmliche Lösung aussehen könnte, wollte der Leiter der Wettbewerbsbehörde nicht kommentieren. "Fragen Sie mich bitte nicht nach den Inhalten des Pakets", sagte er im "Kurier".

90 Millionen

Die Telekom Austria hatte vier Tage vor Weihnachten die Komplettübernahme von eTel für rund 90 Mio. Euro angekündigt. eTel hatte in den vergangenen Jahren eine Reihe namhafter Internetprovider wie EUnet, KPNQwest, Tiscali und Nextra aufgekauft und war damit zum drittgrößten privaten Telekom-Anbieters Österreichs aufgestiegen.

Marktbeherrschende Stellung?

Nach Schätzungen des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) baut die Telekom im heimischen Festnetz damit ihre schon jetzt marktbeherrschende Stellung auf rund 60 Prozent Marktanteil aus. Der Verband hatte deshalb eine Komplettuntersagung des Deals verlangt. Die Telekom Austria dagegen war der Meinung, dass die Liberalisierung des österreichischen Telekommarktes nicht behindert würde, und rechnet deshalb mit keinerlei Auflagen.

Töchter in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Polen

Neben dem Österreich-Geschäft erwirbt die Telekom Austria auch die eTel-Töchter in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Polen. Außer in Tschechien, wo die Telekom Austria schon mit dem Internetbetreiber Volny (früher: Czech Online) Vertreter ist, gibt es hier aber keine Überschneidungen. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben sich bis dato nicht eingeschalten.(APA)