Die Reaktionen der FPÖ auf das Foto waren unterdessen mehr als widersprüchlich: Strache sprach gegenüber der "Presse" noch von einem "Gruß der Südtiroler", dies sei „ein Zeichen des Widerstands gegen den Faschismus. Diesen gibt es seit Jahrzehnten. Alle anderen Interpretationen sind an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.“
Diese nicht lächerliche Interpretation, die auch in einer ersten FPÖ-Aussendung vertreten wurde, zog die Partei dann jedoch in einer weiteren Aussendung zurück. Dieses "Missverständnis bei der Interpretation" sei auf einen "Verständnisfehler" zurückzuführen, hieß es. Was das Foto zeige, wurde nicht geklärt - man betonte aber, es handle sich weder um "die erhobene Schwurhand", "noch zeigt es den freiheitlichen Bundesparteiobmann bei irgendeiner verbotenen oder dem Neo-Nazismus auch nur annähernd zuzurechnenden Geste". Die von "Österreich" vorgenommene Interpretation werde die Gerichte beschäftigen.
Sowohl Strache als auch die Generalsekretäre Herbert Kickl und Harald Vilimsky hätten sich in ihren Aussagen auf das Südtiroler "Trutzlied" bezogen, bei dem während der letzten Strophe die Schwurfinger erhoben werden, bezogen. "Da das zur Debatte stehende Bild bei Verfertigung der Aussendung noch nicht zur Verfügung stand, war der zuständige Pressesprecher der Meinung, dass es sich um ein derartiges Kommers-Foto handle, und kommunizierte dies so den drei FPÖ-Politikern. In der durch die Eile bedingten Verkürzung entstand so der Eindruck, dass es sich um einen traditionellen Südtirol-Gruß handle. Dieses Missverständnis bedauern wir selbstverständlich", so die FPÖ-Aussendung.
In der ZiB2 bezeichnete Strache die Fotos als simple Darstellung, "was immer das sein mag". Wahrscheinlich habe man gefragt, "wie viele Bier oder weiße Spritzer willst du noch? - Und ich sag' dann drei."
Staatsanwalt Christian Pilnacek erklärte, die Handlung dürfte „unterhalb der Schwelle des Strafrechts“ liegen. Der Historiker Jagschitz erklärte, die drei gespreizten Finger könne man nicht mit dem hitlergruß in Verbindung bringen. Problematisch seien aber die ersten Fotos, die Strache angeblich beim Paintball-Spielen zeigen.
VAPO-Gruß
In Österreich ist der so genannten "Widerstands- oder Kühnengruß", bei dem Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger der rechten Hand abgespreizt werden, nicht strafbar; in Deutschland ist er jedoch als bewusste Abwandlung des Hitlergrußes verboten. Mit diesem Gruß hätten sich Ende der 80er Jahre traditionell die österreichische Neo-Nazis und Mitglieder der so genannten Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO) begrüßt, schreibt "Österreich".