Preßburg - Der slowakische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Kosice (Kaschau) hat drei Roma-Frauen, die Klage wegen Zwangssterilisation eingereicht hatten, eine Entschädigung zuerkannt. Jede dieser Frauen erhält 50.000 Kronen (1.421 Euro) für die wiederholte Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Zurückstellung ihres Falls. Der Fall muss nun vom Regionalstaatsanwalt wieder geöffnet werden.

Die Frauen geben an, dass sie in den Jahren 1999 bis 2002 im Krankenhaus Kosice gesetzeswidrig sterilisiert worden seien, nachdem sie ein Kind geboren hatten. Die Frauen hatten sich bei der Regionalanwaltschaft beschwert. Ihre Beschwerde wurde abgelehnt. Danach wandten sie sich an den Verfassungsgerichtshof.

Es handelt sich um den ersten Fall, bei dem ein slowakisches Gericht die Rechtmäßigkeit einer Klage von Roma-Frauen wegen Zwangssterilisation anerkannte.

2003 schlug die für Menschenrechte und Minderheiten zuständige Regierungsabteilung eine Anklage gegen Spitalsärzte- und ärztinnen vor, die Zwangssterilisationen vorgenommen hatten. Die Polizei stellte allerdings die Ermittlung ein mit der Begründung, der Fall habe sich nicht so zugetragen wie die Frauen behaupten. (APA)