Preßburg - Der slowakische Verfassungsgerichtshof mit Sitz
in Kosice (Kaschau) hat drei Roma-Frauen, die Klage wegen
Zwangssterilisation eingereicht hatten, eine Entschädigung zuerkannt.
Jede dieser Frauen erhält 50.000 Kronen (1.421 Euro) für die
wiederholte Zurückweisung ihrer Beschwerde gegen die Zurückstellung
ihres Falls. Der Fall muss nun vom Regionalstaatsanwalt wieder
geöffnet werden.
Die Frauen geben an, dass sie in den Jahren 1999 bis 2002 im
Krankenhaus Kosice gesetzeswidrig sterilisiert worden seien, nachdem
sie ein Kind geboren hatten. Die Frauen hatten sich bei der
Regionalanwaltschaft beschwert. Ihre Beschwerde wurde abgelehnt.
Danach wandten sie sich an den Verfassungsgerichtshof.
Es handelt sich um den ersten Fall, bei dem ein slowakisches
Gericht die Rechtmäßigkeit einer Klage von Roma-Frauen wegen
Zwangssterilisation anerkannte.
2003 schlug die für Menschenrechte und Minderheiten zuständige
Regierungsabteilung eine Anklage gegen Spitalsärzte- und ärztinnen vor, die
Zwangssterilisationen vorgenommen hatten. Die Polizei stellte
allerdings die Ermittlung ein mit der Begründung, der Fall habe sich
nicht so zugetragen wie die Frauen behaupten. (APA)