Ursprünglich waren die Männer des Mordes angeklagt gewesen. Die beiden Männer standen im Oktober des Vorjahres schon vor Gericht. Die Anklage lautete damals auf absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge, also jene, für die die Männer am Freitag verurteilt wurden. Die zehn Geschworenen hatte die Frage nach Mord verneint. Die Verhandlung im Oktober endete ohne Urteil. Der Schöffensenat erklärte sich wegen des seiner Ansicht nach bestehenden Mordverdachtes für unzuständig.
Mann starb an Atemversagen
Die Angeklagten bekannten sich vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Andrea Frischmann) nicht schuldig. Laut Staatsanwalt Gerhard Sedlacek versetzten die Beschuldigten ihrem Landsmann - in einem Zeitraum von 2. bis 4. Juni 2006 - mehrmals Fußtritte und Faustschläge. Der 44-Jährige erlitt eine Vielzahl an Verletzungen: Serienrippenfrakturen, eine Lungenkontusion, Quetschungen des Dickdarms, eine Milzläsion, Rissquetschwunden im Gesicht, multiple Prellmarken und Hämatome am Kopf sowie Hautverletzungen am ganzen Körper. In der Folge hätten es die Arbeiter unterlassen, dem Schwerverletzten die erforderliche medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Der Mann starb schließlich an einem Atemversagen, verursacht durch Aspiration von Erbrochenem.
Ein Streit um eine Zigarette habe die "Aggressionen hervorgerufen", sagte Staatsanwalt Gerhard Sedlacek. Zudem hätten Tätowierungen des Opfers für die Beschuldigten darauf hingewiesen, dass der 44-Jährige womöglich schon einmal im Gefängnis gesessen habe. In der Folge seien dann die Angriffe erfolgt. Es sei den Polen "offenbar egal gewesen", dem Verletzten nach den Attacken Hilfe zukommen zu lassen, meinte Sedlacek.
Gerhard Seidel, Verteidiger des 50-Jährigen, wies eine Mordabsicht entschieden zurück. Die Tat habe sich unter "schwer Alkoholisierten abgespielt." Es hätte "überhaupt kein Vorsatz vorgelegen." Ins selbe Horn stieß auch Rechtsanwalt Andrzej Remin für seinen Mandanten.